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Finanzstatut der IHK Lüneburg-Wolfsburg

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Dokument-Nummer: 18579

Finanzstatut der IHK Lüneburg-Wolfsburg

Die Vollversammlung der IHK Lüneburg-Wolfsburg hat in ihrer Sitzung am 8. September 2005 gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHK-G) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I. S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 5 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBI.I.S. 931, 965) das nachfolgende Finanzstatut beschlossen:

Teil I: Anwendungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK Lüneburg-Wolfsburg
  2. Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts werden von Präsident und Hauptgeschäftsführer der IHK Lüneburg-Wolfsburg erlassen.



Inhalt des Artikels:
1. Anwendungsbereich
2. Allgemeine Vorschriften zum Wirtschaftsplan
3. Aufstellung des Wirtschaftsplans
4. Ausführung des Wirtschaftsplans
5. Buchführung, Rechnungslegung und Controlling
6. Abschlussprüfung und Entlastung
7. Ergänzende Vorschriften
8. Übergangs- und Schlussvorschriften


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