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Im Kern geht es bei der Raumordnung darum, eine geordnete Planung für die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen in Niedersachsen und seinen Regionen zu entwickeln und raumbedeutsame Fachplanungen und Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stehen der Raumordnung verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Wichtigstes Instrument der räumlichen Planung sind die Raumordnungsprogramme. Auf der Grundlage raumbezogener Fachplanungen und unter Einbeziehung eines breiten Beteiligtenkreises erarbeiten Landes- und Regionalplanung wesentliche Entwicklungsvorstellungen für das Land beziehungsweise seine Teilräume und legen diese als Grundsätze oder verbindliche Ziele in Raumordnungsprogrammen fest. Das Landes-Raumordnungsprogramm regelt die großräumigen, d.h. die für das gesamte Land bedeutsamen Nutzungen. Es bildet gleichzeitig den Rahmen für die Regionalen Raumordnungsprogramme, die auf den Festlegungen des Landes-Raumordnungsprogramms aufbauen, sie inhaltlich und räumlich konkretisieren und sie um regionale Aussagen ergänzen.
Die unterschiedlichen Ansprüche an die Nutzung von Flächen bergen sowohl Chancen als auch Konflikte. Die Regierungsvertretungen unterstützen die unteren Landesplanungsbehörden bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren, etwa bei der geplanten Errichtung von Abfalldeponien und Einkaufszentren. Bei Vorhaben von übergeordneter Bedeutung können die Regierungsvertretungen Raumordnungsverfahren selbst durchführen; ein solcher Fall kann etwa der geplante Bau einer Bundesfernstraße sein. Regierungsvertretungen sind auch für die Genehmigung dieser Pläne zuständig.
Die IHK Lüneburg-Wolfsburg wird als Träger öffentlicher Belange in den Aufstellungsverfahren gehört und bringt Auffassungen und Interessen der Wirtschaft in Projektprüfung und Genehmigungsverfahren ein. Die Zielsetzung unserer IHK besteht darin, wesentliche Auswirkungen von Großvorhaben im Vorfeld zu erfassen und dabei auch mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen oder zumindest zu verringern.
In der Prüfung raumbedeutsamer Projekte und Maßnahmen gilt der zentrale Grundsatz der IHK, das Gesamtinteresse der ihr zugehörenden Wirtschaft wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen betroffener Gewerbezweige oder Unternehmen abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
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