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VERBRAUCHER INFORMIEREN, VOLLZUG VERBESSERN

Verbraucherpolitik

Wie es ist

  • Mehr Transparenz für Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen:
    Die Verbraucherschutzkonferenz hat beschlossen, Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen durch einheitliche Bewertungsmaßstäbe für Konsumenten transparent machen zu wollen. Als Diskussionsbasis dient das sog. „dänische Smileymodell“. Danach erfolgt die Kontrolle auf einem einseitigen Formblatt mit Smiley-Bewertung. Der Bericht wird im Betrieb ausgehängt und im Internet veröffentlicht. Die Unternehmen werden beteiligt und haben einen Anspruch auf Nachkontrolle.
  • Finanzberater im Visier: Obwohl auf EU-Ebene bereits eine Regulierung der Anlageberater geplant ist, will die Bundesregierung die Erlaubnisvoraussetzungen für Anlageberater erweitern und eine Registrierungspflicht einführen. Zusätzlich zur Einführung eines Sachkundenachweises und einer Berufshaftpflichtversicherung sollen die Dokumentationen der Beratungsgespräche künftig stärker überwacht werden.
  • Aktien- und Anleihenvermittler unterliegen bürokratischer Aufsicht: Unternehmen, die zu Aktien und Anleihen beraten, unterliegen der Wertpapieraufsicht, obwohl nach der EU-Finanzmarktrichtlinie auch eine gewerberechtliche Aufsicht zulässig wäre. Die Vermittler müssen deshalb erhebliche Gebühren entrichten und in die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen einzahlen. Dies können nur wenige größere Unternehmen leisten.

Was zu tun ist

Verbraucherschutz muss nachvollziehbar, transparent und unbürokratisch sein. Das gilt für die entsprechenden Gesetze wie für den Vollzug durch Behörden. Die Anforderungen dürfen nicht überspannt werden. Zu hoher Verbraucherschutz schränkt den Wettbewerb ein und belastet den Mittelstand überproportional – und letztlich auch die Verbraucher selbst.

Folgende Leitlinien müssen das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:

  • Gesetzliche Verpflichtungen zur Verbraucherinformation reichen aus:
    Durch ein neues Verbraucherinformationsgesetz sollte kein direkter Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen geschaffen werden. Diesen gibt es weder in einer anderen europäischen Rechtsordnung, noch im amerikanischen Rechtsraum. Auch eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle Produkte und Dienstleistungen löst nur neue Kosten aus. Verbraucherfragen werden bereits heute direkt von den Unternehmen im Laden, über Hotlines oder im Internet beantwortet. Ein zusätzliches Internetportal – mit eingeschränkten Stellungnahmemöglichkeiten für Unternehmen – ist abzulehnen.
  • Lebensmittelkontrollen wirkungsvoll gestalten: Um weiteren gesetzlichen Verschärfungen vorzubeugen, gilt es, bundeseinheitlich und wirkungsvoll zu kontrollieren. Vor Veröffentlichungen von Ergebnissen amtlicher Betriebskontrollen erfordert ein faires Verfahren auch die Anhörung der Betroffenen.
  • Vertrauen bei Finanzdienstleistungen wiederherstellen: Das durch die Finanzmarktkrise erschütterte Vertrauen der Anleger muss wiederhergestellt werden. Ein Auseinanderdriften von nationalen und künftigen europäischen Vorschriften sollte dabei vermieden werden. Denn Wettbewerbsverzerrungen wären die Folge. Auch besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen auf nationale Vorschriften einstellen, die sich kurze Zeit später doch noch durch europäische Vorgaben ändern.
  • Verbrauchern bei der Anlageberatung breitere Wahlmöglichkeiten eröffnen:
    Bei der Regulierung der Aktien- und Anleihenvermittler sollten einfache Zuständigkeitsregelungen und kosteneffiziente Selbstverwaltungslösungen der Wirtschaft gefunden werden. Dies würde es auch kleineren Vermittlerunternehmen ermöglichen, zielgenauer am Kundeninteresse orientiert zu beraten.

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