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EINSPARPOTENZIALE NUTZEN, FREIRAUM FÜR WACHSTUM UND WOHLSTAND SCHAFFEN

Bürokratieabbau und E-Government

Wie es ist

  • Bürokratieabbau bei Informationspflichten geht voran: 2006 belasteten 9.200 Dokumentations- und Nachweispflichten aus Bundesgesetzen die Wirtschaft mit 50 Mrd. Euro pro Jahr. Bis 2009 konnte die jährliche Bürokratiebelastung – auch durch zahlreiche Vorschläge der IHK-Organisation – um 6,4 Milliarden Euro reduziert werden. Mit weiteren bereits beschlossenen Maßnahmen sollen bis 2011 insgesamt rund 11 Mrd. Euro pro Jahr erreicht werden – das wäre ein Rückgang um 22 Prozent. Ziel der Bundesregierung ist eine Entlastung der Unternehmen um netto 25 Prozent bis 2011.
  • Bürokratie belastet kleine Unternehmen besonders hart: Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Bürokratiekosten je Beschäftigten. Etwa 4.300 Euro pro Jahr betragen die durchschnittlichen Bürokratiekosten pro Mitarbeiter bei Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten. Bei Unternehmen mit zehn bis 19 Beschäftigten betragen die Kosten rund 2.700 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.
  • Entlastungspotenziale für Unternehmen und Verwaltung vorhanden: Unternehmen haben ca. 130 Verwaltungskontakte im Jahr, etwa Melderegisterauskünfte oder Gewerbean- und -ummeldungen. Eine verstärkte Nutzung von E-Government würde Kosten bei Unternehmen und Verwaltung sparen. Doch mangelnde realistische Umsetzungsplanung von E-Government-Verfahren (ELENA, E-Bilanz), fehlende Standardisierung (E-Vergabe) und unzureichende Kommunikation über bestehende Angebote lassen Potenziale dieser Anwendungen ungenutzt.
  • Beim E-Government kein gemeinsames Vorgehen: Der neue Art. 91 c Grundgesetz ist Auftrag für Bund und Länder, gemeinsame IT-Infrastrukturen und eine gemeinsame Strategie nun auch tatsächlich umzusetzen. Länderuneinheitliche Lösungen verursachen Kosten bei den Unternehmen, denn die Wirtschaft macht nicht an Bundeslandgrenzen Halt. Der IT-Planungsrat hat hier eine zukunftsentscheidende Aufgabe für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Was zu tun ist

Die Bundesregierung hat beim Bürokratieabbau Schritte in die richtige Richtung gemacht. Der Weg muss energisch weitergegangen werden. Die Potenziale von E-Government sollten konsequent genutzt werden. Daraus ergeben sich Entlastungen für die Wirtschaft. Diese erleichtern die Gründung von Unternehmen und führen zu mehr unternehmerischen Handlungsspielräumen – für Investitionen und Wachstum.

Folgende Leitlinien müssen das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:

  • Ehrgeizige Ziele setzen und erreichen: Die Bundesregierung muss bis 2011 ihr 25-Prozent-Abbauziel erreichen und ein neues ehrgeiziges Bürokratieabbauziel für den gesamten Erfüllungsaufwand in sämtlichen Regelungsbereichenanpeilen. Denn hier liegen für die Unternehmen weiterhin enorme Belastungen. Die IHK-Organisation hat bereits zahlreiche konkrete Vorschläge zum Abbau von Informationspflichten und zur Verschlankung des materiellen Rechts vorgelegt.
  • Unternehmen spürbar von unnötiger Bürokratie entlasten: Dies setzt voraus, dass bei sämtlichen Gesetzesvorhaben bereits in deren Konzeptionsphase der Bürokratieaufwand für die Unternehmen beachtet wird. Auch Gesetze auf Initiative von Bundestag und Bundesrat, die bislang teilweise ungeprüft bleiben, verursachen Bürokratielasten und müssen einbezogen werden. Die enge Betrachtung von Belastungen aus Informationspflichten ist auf den gesamten Erfüllungsaufwand für Unternehmen im Sinne einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung auszuweiten und das in sämtlichen Regelungsbereichen. Das Mandat des Nationalen Normenkontrollrates muss entsprechend ausgeweitet werden. Bürokratielasten durch EU-Gesetzgebung müssen auch auf nationaler Ebene frühzeitig in den Blick genommen werden.
  • Verfügbarkeit guter Online-Dienste erhöhen: Das Ziel der elektronischen Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen und von durchgängig medienbruchfreien Prozessen muss auf allen föderalen Ebenen umgesetzt werden. Nur so lässt sich die Online-Verfügbarkeit von E-Government-Angeboten insgesamt erhöhen. Zudem müssen die Unternehmen über bestehende Angebote informiert und diese leicht zugänglich gemacht werden (z. B. über Wirtschaftsportale). Wichtig ist, dass vor einer Digitalisierung von Prozessen diese auf ihre Vereinfachungspotenziale und leichte Handhabbarkeit geprüft werden. Mit ihrem eigenen E-Government-Programm trägt die IHK-Organisation zu einer kontinuierlichen Fortentwicklung bei.
  • Kooperationen aller Beteiligten gefragt: Ein Mehrwert beim E-Government kann nur entstehen, wenn die Beteiligten frühzeitig kooperieren. Dazu müssen die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen stärker zusammenarbeiten. Dem IT-Planungsrat kommt eine wichtige Koordinationsaufgabe zu. Für ihn gilt es, von Anfang an auch die Wirtschaft einzubeziehen. Die IHKs stehen dabei als Mittler zwischen Verwaltungen und Wirtschaft zur Verfügung.

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