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RECHTSSICHERHEIT IN DER DIGITALEN WELT SCHAFFEN

Wirtschaftsrecht

Wie es ist

  • Digitale Welt stellt neue Fragen: Die technische und gesellschaftliche Entwicklung durch Internet und digitale Medien führt zu Fragestellungen, die mit dem gegenwärtigen Recht nicht ausreichend gelöst werden können. Vor allem das Urheberrecht und das Vertragsrecht bei im Internet geschlossenen Verträgen sind in besonderem Maße von neuen Geschäftsmodellen betroffen.
  • Datenschutz wird zu einseitig betrachtet: Die Novellierungen im Datenschutz führen für die Unternehmen zu zusätzlichem Aufwand. Es besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, wie sie mit Daten ihrer Kunden oder ihrer Beschäftigten umgehen sollen. Die Einwilligung als eine der Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung wird immer stärker gesetzlich eingeschränkt. Erleichterungen für die unternehmensinterne Datenverarbeitung wie ein Konzernprivileg sind unzureichend geregelt.
  • Geistiges Eigentum ist gefährdet: Die Verteidigung von geistigem Eigentum wird in einer globalen Geschäftswelt schwieriger. Alle Arten von Produkten und Dienstleistungen sind betroffen. Die Kapazitäten von u. a. Polizei, Zoll und Gewerbeaufsicht für eine effektive Bekämpfung der Verletzung geistigen Eigentums und insbesondere der Produkt- und Markenpiraterie sind zu gering.
  • Rechnungslegung darf kein Selbstzweck sein: Unternehmen, die nach internationaler Rechnungslegung (IFRS) bilanzieren müssen bzw. dies aus Marktgründen freiwillig tun, brauchen eine nachhaltige Vertretung ihrer Interessen im International Accounting Standards Board (IASB). Dieses private Gremium entwickelt die IFRS, die dann von der EU-Kommission in das EU-Recht aufgenommen werden. KMU sind dagegen in der Regel auf die Rechnungslegung nach HGB ausgerichtet und wollen auch in Zukunft nach HGB bilanzieren.

Was zu tun ist

Unternehmen brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen, der die erforderlichen Freiheiten gewährt und gleichzeitig Rechtssicherheit bietet.

Folgende Leitlinien müssen das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:

  • Rechtsicherheit in der digitalen Welt schaffen: Medien-, Telekommunikations- und Internetrecht sollten so gestaltet werden, dass Unternehmen rechtssicher handeln können. Änderungen im Urheberrecht sollten mit Augenmaß vorgenommen und die Belastungen für die Unternehmen durch zusätzliche Urheberrechtsabgaben gering gehalten werden. Gesetzreformen müssen die Interessen, Bedürfnisse und Rechte aller Betroffenen (User, Content-Ersteller, Content-Provider) angemessen berücksichtigen.
  • Datenschutz modernisieren: Eine globalisierte Datenverarbeitung verlangt zuallererst die Selbstverantwortung des Einzelnen für den Schutz seiner Daten. Darüber hinaus bedarf es einer stärkeren Datenvermeidung und Datensparsamkeit, z. B. durch technische Maßnahmen. Die Regelungen zum Datenschutz müssen klarer formuliert werden, um den Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu geben.
  • Geistiges Eigentum wirksamer schützen: Die effektive Verfolgung von Verletzungen des geistigen Eigentums sowie von Marken- und Produktpiraterie muss durch eine bessere Zusammenarbeit von Polizei, Zoll und Gewerbeaufsicht sichergestellt werden. Zudem ist es wichtig, dass Politik und Wirtschaft Verbraucher und Unternehmer für die Schädlichkeit von Plagiaten sensibilisieren.
  • Einfluss im IASB stärken und Rechnungslegung entschlacken: Bei der Standardsetzung müssen die Interessen aller IFRS-Unternehmen in die deutsche Position einfließen. Die Bundesregierung sollte auch auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass sich die EU-Kommission in den internationalen Gremien stärker bei der Erstellung der Standards einschaltet, um die Interessen der europäischen Unternehmen zu wahren. Die EU-Rechnungslegungsrichtlinien und damit auch das HGB sollten dereguliert werden. Spezifische Anforderungen je nach Unternehmensgröße sind zu berücksichtigen. KMU dürfen nicht zur Rechnungslegung nach IFRS für KMU verpflichtet werden. Erläuterungen zur Nachhaltigkeit im Lagebericht blähen den Jahresabschluss unnötig auf und erhöhen die Kosten für Erstellung und Prüfung. Über das „Ob“ und das „Wie“ zusätzlicher Angaben sollen die Unternehmen selbst entscheiden.

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