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FREIHEIT GEBEN, VERANTWORTUNG LEBEN

Rechtssetzung

Wie es ist

  • Ehrbarer Kaufmann gerät in Vergessenheit: Die Wirtschafts- und Finanzkrise stellt das Vertrauen der Menschen auf den Prüfstand. Es gibt eine lebhafte öffentliche Diskussion über mehr Regulierung. Der Begriff des “ehrbaren Kaufmanns“ wird dabei immer wieder herangezogen, vielfach sind damit allerdings völlig unterschiedliche Erwartungen und Einschätzungen verbunden.
  • Vertragsfreiheit zunehmend durchbrochen: Die Vertragsfreiheit wird durch Regelungen des Schutzes vor Diskriminierung und des Verbraucherschutzes – insbesondere im Onlinehandel – immer mehr eingeschränkt. Das Gleiche gilt für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen: Dort finden Regelungen des Verbraucherschutzes zunehmend Anwendung.
  • Gewerbefreiheit immer stärker beschränkt: Die Gewerbefreiheit ist ständig bedroht. Häufig werden Einschränkungen durch die Einführung oder Erweiterung neuer Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln, z. B. Zertifizierungs-, Register- und Informationspflichten, im Individual- oder Brancheninteresse gefordert – auch wenn oft das Gemeinwohl als Begründung in den Vordergrund gestellt wird.
  • Gläubiger gehen in der Insolvenz häufig leer aus: Die Quote für die Gläubiger in Deutschland liegt im internationalen Vergleich deutlich am unteren Ende. Ursachen hierfür sind u. a. dass das Insolvenzverfahren Unternehmen keine hinreichende Rettungsperspektive gibt und Insolvenzanträge deshalb häufig sehr spät gestellt werden. Ebenso fehlen ausreichende Qualitätskontrollen und Anreize zur Unternehmenssanierung für die Insolvenzverwalter.
  • „Bessere Rechtsetzung“ zu häufig nur leere Hülle: In vielen Rechtsbereichen gibt es erhebliche Vollzugsdefizite. Diese werden bei Aufsehen erregenden Einzelfällen – z. B. beim Datenschutz – offensichtlich. Resultat ist regelmäßig der Ruf nach neuen Gesetzen mit immer neuen, zusätzlichen Belastungen für Unternehmen. Eine ausreichende Folgenabschätzung unterbleibt häufig. Neue Gesetze bringen außerdem oft keine Rechtssicherheit.

Was zu tun ist

Die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung, wie Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit und Eigentum, müssen sichergestellt werden.

Folgende Leitlinien müssen das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:

  • Den „ehrbaren Kaufmann“ wieder mit Leben füllen: Die Einhaltung von Regeln allgemein, Verhaltenskodizes und Corporate Governance verdienen wieder mehr Wertschätzung. Allerdings dürfen Kodizes und Corporate Governance nicht zu Überregulierung und Beschränkungen der Satzungsfreiheit von Unternehmen führen. Außergerichtliche Streitbeilegung, z. B. Wirtschaftsmediation oder Schiedsgerichtsbarkeit, sollten gestärkt werden. Eine Wiederbesinnung auf den ehrbaren Kaufmann führt zu mehr Verantwortungsbewusstsein und kann eine überbordende Regulierung verhindern.
  • Vertragsfreiheit wieder in den Vordergrund rücken: Vor einer Beschränkung der Vertragsfreiheit muss geprüft werden, ob diese Beschränkung einen legitimen Zweck hat und ob sie verhältnismäßig ist. Die Vertragsfreiheit muss insbesondere bei der Verbraucherpolitik wieder an Bedeutung zurückgewinnen. Einschränkungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr sollten auf enge Ausnahmen begrenzt bleiben. Auch bestehende Beschränkungen (z. B. in der AGB-Kontrolle) und Informationspflichten gehören auf den Prüfstand.
  • MehrGewerbefreiheit wagen: Regulierung darf nicht als Marktzutrittbarriere wirken. Aktuelle Chancen zur Verfahrensvereinfachung – insbesondere durch „Einheitliche Ansprechpartner“ – sollten konsequent genutzt werden. Jedes Gesetzesvorhaben ist unter dem Aspekt der Gewerbefreiheit auf Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu prüfen.
  • Gläubigerrechte in der Insolvenz stärken: Um Sanierungschancen bzw. die Befriedigungsquoten der Gläubiger zu erhöhen, müssen die Rechte der Gläubiger in der Insolvenz und die Möglichkeit der Eigenverwaltung gestärkt werden. Die Auswahl der Insolvenzverwalter sollte sich auch nach betriebswirtschaftlicher Qualifikation richten und das Vergütungssystem sollte Anreize zur Sanierung setzen.
  • Mehr Recht – weniger, aber bessere Gesetze: Die Qualität der Rechtsfolgenabschätzung in Gesetzgebungsverfahren ist zu verbessern. Dabei sind die dadurch verursachten Kosten und sonstige Belastungen zu konkretisieren. Bei Vollzugsdefiziten sollte auf neue gesetzliche Regelungen verzichtet und der Vollzug gestärkt werden. Neue Gesetze sollten immer zu mehr Rechts- und Planungssicherheit führen. EU-Richtlinien sollten nur 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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