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AUFSCHWUNG NUTZEN, HAUSHALTE KONSOLIDIEREN

Finanzen

Wie es ist

  • Sparpaket ist Einstieg in die Konsolidierung:Der Bund muss bis 2016 seine Neuverschuldung um jährlich etwa 7 Mrd. Euro reduzieren, um die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbremse einzuhalten. Das Sparpaket der Bundesregierung verlangt dafür Beiträge von allen gesellschaftlichen Gruppen -auch von der Wirtschaft. Dieser Weg ist richtig. Eine erfolgreiche Konsolidierung reduziert die Sorge der Unternehmen, dass der Staat zur Sanierung seiner Haushalte zukünftig auf Steuererhöhungen zurück greift.
  • Ausgabenwünsche steigen: Die wieder steigenden Steuereinnahmen wecken neue Ausgabenwünsche, obwohl die erwartete Neuverschuldung des Bundes mit 40 Mrd. Euro im Jahr 2011 weiterhin sehr hoch ist. Die Lage der öffentlichen Haushalte entspannt sich nur langsam und nur dann, wenn Ausgaben begrenzt bleiben.
  • Zeit für Reformen:Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, eine Einkommensteuerreform, eine Gemeindefinanzreform und eine Umsatzsteuerreform durchzuführen. Diese Reformen können 2011 auf den Weg gebracht werden. Spielräume, die sich trotz strenger Konsolidierung ergeben, können dazu genutzt werden, Investitionsbremsen zu lösen und die Steuern zu vereinfachen.
  • Kommunalfinanzen in Schieflage: Die Kommunen tätigen zwei Drittel der staatlichen Investitionen, die die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit bilden. Aber das Gewicht der Investitionsausgaben in den Haushalten hat sich dramatisch verändert. Betrug der Anteil der Investitionen 1992 noch 24 % und das der Sozialausgaben 15 %,  war das Verhältnis 2010 umgekehrt: 23 % Sozialausgaben, 13 % Investitionen. Die Kommunen beklagen als Ursache eine strukturelle Unterfinanzierung, sperren sich aber gegen grundlegende Finanzreformen.

Was zu tun ist

Die gute Konjunktur ist Rückenwind für die vordringlichen Reformen. Mit diesen wird die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland gesteigert und Wachstum und Wohlstand werden gesichert.

Folgende Leitlinien müssen das wirtschaftspolitische Handelnbestimmen:

  • Staatsquote senken: Die öffentlichen Ausgaben sind zuletzt durch die Finanzkrise enorm gestiegen. Von diesem hohen Niveau müssen sie wieder auf das Vorkrisenniveau herunter. Ziel bleibt eine Staatsquote von unter 40 Prozent, verbunden mit einfachen, niedrigen und gerechten Steuern. Von Bürokratie und Steuern entlastete Unternehmen refinanzieren den Staat durch ihre erhöhte Wettbewerbsfähigkeit; das bringt Wachstum und führt zu dauerhaft stabilen Einnahmen.
  • Steuerreform durch Subventionsabbau flankieren: Nach den Daten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft verteilt allein der Bund pro Jahr 48,7 Mrd. Euro Subventionen an Unternehmen. Sollte die Finanzierung notwendiger Reformen der Unternehmensteuern trotz konjunktureller Mehreinnahmen und Selbstfinanzierungseffekten nicht vollständig gesichert sein, kann eine Gegenfinanzierung durch Kürzung der Gesamtheit der Subventionen an die Wirtschaft mit einem einheitlichen jährlichen Prozentsatz („Rasenmäher-Methode“) notwendig werden
  • Verantwortung der Bundesländer für ihre Finanzen erhöhen: Die Ausgestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist ein Wachstumshemmnis für die Geber- und die Nehmerländer. Es fehlt nach wie vor eine Reform, mit der die Eigenverantwortung der Länder für ihre Finanzen und für eine standortfreundliche Finanz- und Wirtschaftspolitik gestärkt wird. Die Transparenz im Finanzausgleich muss zunehmen und Steuern müssen zeitnäher zerlegt werden.
  • Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder herstellen: Die Kommunen brauchen Stabilität bei den Einnahmen sowie Entlastung und Flexibilität bei den Ausgaben. Die Einführung einer Bettensteuer ist jedoch der falsche Weg. Vielmehr sollte die Gewerbesteuer wie seit Jahren von der IHK-Organisation gefordert grundlegend reformiert werden. Zusammen mit Ausgabendisziplin und der strikten Beachtung des Konnexitätsprinzips (Sicherstellung der Finanzierung bei Aufgabenübertragung durch Bund oder Land) ist so eine Konsolidierung kommunaler Haushalte möglich.
  • Wettbewerb fair gestalten: Wenn die öffentliche Hand in Wettbewerb zu privaten Unternehmen tritt, müssen für alle die gleichen Bedingungen gelten, insbesondere dürfen öffentliche Betriebe steuerlich nicht privilegiert werden.

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