-
Steuerrecht (Dokument-Nr.: 6665)
GESETZE VEREINFACHEN, RECHTSSICHERHEIT GEBEN
Steuern
Wie es ist
- Steuerrecht ist nicht schlüssig: Das deutsche Steuerrecht verliert sich immer mehr im Dickicht von Missbrauchsverhinderung und Partikularinteressen. Hohe Bürokratielasten und Rechtsunsicherheit sind die Folgen. Damit verliert Deutschland als Investitionsstandort für Unternehmen an Attraktivität.
- Umsatzsteuer nicht nachvollziehbar: Die ermäßigten Mehrwertsteuersätze sind unsystematisch. Hieraus resultieren Abgrenzungsprobleme, die die Planungssicherheit der Unternehmen beeinträchtigen und die Handhabung erschweren. Das führt zu einer öffentlichen Debatte über die Berechtigung der ermäßigten MwSt-Sätze. Ebenfalls schwer wiegen für die Unternehmen die ausufernden Nachweis- und Aufzeichnungspflichten des Umsatzsteuerrechts, z. B. bei grenzüberschreitenden Lieferungen, mit Kosten und Steuerrisiken in Milliardenhöhe.
- Unternehmensteuerreform schmälert Liquidität: Zwar wurden mit der Unternehmensteuerreform 2008 die Körperschaftsteuersätze gesenkt. Einzelne Elemente der Gegenfinanzierung (z. B. gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, Mantelkaufregelung) werden aber auf dem Weg aus der Krise zum Hemmschuh für Investitionen oder Sanierungen. Kostenbesteuerung und mangelhafte Möglichkeiten der Verrechnung der Verluste des Krisenjahres 2009 nehmen den Unternehmen die nötige Liquidität.
- Kommunalsteuern nicht zukunftsfest: Die Gemeindefinanzreform tritt auf der Stelle. Bisher blieb die notwendige Reform der Gewerbesteuer aus. Bei der Grundsteuer, der zweiten wichtigen Gemeindesteuer, sind bereits höchstrichterlich erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel geäußert worden. Die Gemeinden wie auch die Unternehmen brauchen eine rechtssichere und stabile Basis bei den Kommunalsteuern.
Was zu tun ist
Der Reformstau im Steuerrecht muss gelöst werden. Das kann auch in Zeiten sparsamer Haushaltsführung gelingen.
Folgende Leitlinien müssen das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:
- Steuerrecht spürbar vereinfachen: Deutschland braucht ein klares, einfaches und verfassungskonformes Steuerrecht mit niedrigen Sätzen – Orientierung kann dabei die Idee der Flat Tax geben. Das macht komplizierte Einzelfallregelungen und Lenkungsvorschriften überflüssig. Wenige Ausnahmen sowie mehr Pauschalen führen dabei zu höherer Transparenz und Akzeptanz.
- Einkommensteuer-Tarifreform nicht hinausschieben: Als erster Schritt zu einer Tarifreform sind die steile Progression im unteren und mittleren Einkommensbereich („Mittelstandsbauch“) und die daraus resultierenden negativen Leistungsanreize zu beseitigen. Dies gilt auch für die „kalte Progression“, damit Unternehmen und Bürger nicht allein wegen der Inflation höhere Steuern zahlen müssen. Eine Reform des Tarifs muss 2011 angeschoben werden.
- Unternehmensteuer bereinigen: Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, die Zinsschranke sowie die Mantelkaufregelung müssen wegfallen. Das verbessert die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation der Unternehmen. Zudem führt dies zu mehr Innovationen und Investitionen, ebenso wie die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA).
- Sicheres Fundament für Kommunalsteuern schaffen: Eine kommunale Gewinnsteuer für alle Unternehmen mit Hebesatzrecht oder ein Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer würden sowohl den Gemeinden als auch den Unternehmen Finanz- und Planungssicherheit geben. Die Gemeindefinanzreform muss zu Ergebnissen kommen, welche diese Vorgabe erfüllen. Darüber hinaus sind die Länder in der Pflicht, für die Grundsteuer neue Bewertungsregeln aufzustellen, ohne Unternehmen mit höheren Steuern oder mehr Bürokratie zu belasten.
- Unbürokratische Umsatzsteuer: Die Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer müssen reduziert werden. Dabei ist vor allem der Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze zu überarbeiten. Das baut spürbar Bürokratie ab und schafft Raum für notwendige Steuerreformen und niedrige Sätze. Eine Entschärfung der Nachweispflichten für Umsätze im Binnenmarkt würde den Export ins europäische Ausland erleichtern und befördern.
- Kein weiterer Bürokratieaufbau durch E-Bilanz: Die Umsetzung der sog. E-Bilanz, der elektronischen Übermittlung der Bilanzen an die Finanzämter, muss sich strikt nach der gesetzlichen Regelung richten. Den Unternehmen darf keine zusätzliche steuerliche Buchführung aufgezwungen werden, die über die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen hinausgeht.

