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STANDORTNACHTEILE VERHINDERN

Klimaschutz

Wie es ist

  • Weltweit verbindliche Reduktionsziele fehlen: Die Weltklimakonferenz in Cancún endete im Dezember 2010 ohne ein verbindliches Abkommen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Die Zeit für ein verbindliches Kyoto-Folgeabkommen ab 2013 wird sehr knapp.
  • Klimapolitische Vorreiterrolle Deutschlands wird fortgesetzt: Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept bekräftigt, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Zur Erreichung dieses Ziels ist neben einem breiten Energiemix auch die Einführung neuer Technologien, z.B. die Abscheidung und Speicherung von CO2 (Carbon Capture Storage - CCS), erforderlich.
  • Verschärftes EU-Klimaziel würde zusätzliche Kosten verursachen: Die EU will ihr beschlossenes CO2-Einsparziel von 20 Prozent (1990 bis 2020) auf 30 Prozent erhöhen, sofern sich andere Industriestaaten zu vergleichbaren Zusagen verpflichten. Fällt diese Konditionierung, würden im Emissionshandel die Anzahl der Zertifikate zusätzlich verknappt. Da Deutschland sich bereits auf das anspruchsvolle 40-Prozent-Ziel festgelegt hat, würde dies die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten außerhalb der EU erneut verschlechtern. Auf der anderen Seite können aber durch mit ambitionierten Zielen angereizte Maßnahmen in den Bereichen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz Impulse für viel versprechende Marktchancen gesetzt werden. Außerdem würde es bei Beibehaltung des nationalen 40-%-Ziels durch ein Nicht-Aufstocken des EU-Ziels zu extremen Verwerfungen in den anderen durch den Emissionshandel nicht erfassten Sektoren kommen. Dies ist nicht im Sinne der deutschen Wirtschaftsunternehmen.
  • Die neue EU-Emissionshandelsrichtlinie belastet deutsche Unternehmen: Die Ende 2008 auf EU-Ebene beschlossene Vollversteigerung der Zertifikate für Stromversorger kann zu Strompreiserhöhungen um bis zu 50 Prozent führen. Das Verfahren zur Entlastung der energieintensiven Unternehmen („Carbon Leakage“), wodurch eine Auslagerung von Investitionen ins Ausland vermieden werden soll, ist sehr aufwändig und bürokratisch.

Was zu tun ist

Die Eindämmung von Treibhausgas-Emissionen ist eine globale Herausforderung. Bereits jetzt rechnet die Wissenschaft mit einem spürbaren Klimawandel. Deshalb müssen parallel zur Reduzierung von Treibhausgasen in Deutschland auch Eckpunkte einer Anpassungsstrategie gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt werden.

Folgende Leitlinien müssen das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:

  • Einbeziehung aller großen Emittenten in ein weltweites Klimaabkommen: EU und Bundesregierung müssen weiterhin darauf hinwirken, dass sich die größten Emittenten (z.B. China, USA) zu einer Begrenzung ihrer Emissionen verpflichten. Eine bloße Verlängerung des Kyoto-Protokolls mit einer einseitigen EU-Verpflichtung ohne Einbeziehung der größten globalen Emittenten würde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft aufgrund der hohen Kostenbelastungen gefährden. Die diskutierten Klimaschutzzölle der EU sind kontraproduktiv: Sie würden zu Gegenmaßnahmen der Handelspartner führen mit Wettbewerbsnachteilen für die exportorientierte deutsche Wirtschaft.
  • EU-Emissionshandel in Deutschland wirtschaftsverträglich umsetzen: Mit der vorgelegten Novelle des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) müssen die EU-Vorgaben in Deutschland unbürokratisch, wirtschaftsverträglich und 1:1 umgesetzt werden. Wesentliche Vorgaben der EU-Emissionshandelsrichtlinie, beispielsweise die Entlastung der energieintensiven Industrien durch eine kostenlose Zuteilung der CO2-Zertifikate, müssen rasch organisiert werden. Die beschlossene EU-Befreiung von Kleinemittenten unter 25.000 Jahrestonnen CO2 vom Emissionshandel muss auch in Deutschland ohne alternative Belastungen umgesetzt werden. Notwendig ist außerdem eine zügige Umsetzung der in der EU-Emissionshandelsrichtlinie enthaltenen Kompensationsregelung für Unternehmensbelastungen durch den Emissionshandel.
  • Internationale Klimaschutzprojekte weiterentwickeln und vereinfachen: Eine engere Zusammenarbeit in internationalen Klimaschutzprojekten ist erforderlich; dadurch werden weltweit klimarelevante Emissionen ökologisch und ökonomisch effizient reduziert. Mehr Gutschriften aus diesen Projekten müssen anerkannt werden. Gleichzeitig werden durch den Export von Technologien neue Märkte erschlossen und Arbeitsplätze geschaffen. Dafür sollte die Bundesregierung die Exportinitiativen „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz“ stärker nutzen.
  • Klimapolitischen Instrumentenmix in Deutschland und der EU optimieren: Die Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms müssen besser aufeinander abgestimmt werden, um ökologisch unwirksame und wirtschaftlich nachteilige Mehrfachbelastungen zu vermeiden. Auch CCS als eine neue Technologie für Versorgungssicherheit und Klimaschutz ist dabei wichtig.

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