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Umweltschutz (Dokument-Nr.: 5096)
WIRTSCHAFT STÄRKEN, UMWELT SCHÜTZEN
Wirtschaft und Umwelt
Wie es ist
- Wirtschaft leistet viel für den Umweltschutz: Trotz wachsender Produktion sinken die Belastungen für die Umwelt. Wahrgenommene Verantwortung, Innovationskraft und Umweltmanagement deutscher Unternehmen, steigende Ressourceneffizienz sowie ehrgeizige Umweltstandards machen es möglich.
- Ökologische und ökonomische Innovationen oftmals wenig akzeptiert: Deutsche Unternehmen haben bei Innovationen in der Umwelt- und Energietechnik auf dem Weltmarkt die Nase vorn. Die Errichtung moderner Anlagen scheitert in Deutschland aber oft an der Planungsdauer und am Widerstand der Bevölkerung. Mehr Transparenz bei der Planung und bessere Aufklärung der Betroffenen erleichtern den Ausbau der Infrastruktur und die Einführung von Innovationen.
- Bürokratische Ressourcenpolitik belastet Unternehmen: Das mit der Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verfolgte Ziel einer höheren Ressourceneffizienz wird durch bürokratische Regelungen konterkariert. Bei der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, z. B. beim Überwachungsverfahren und den betrieblichen Mitteilungspflichten, nutzt der Bund vorhandene Spielräume nicht aus, auch zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten. Zudem fehlen deutliche Signale für mehr Wettbewerb und Liberalisierung in der Abfallwirtschaft.
- Raumbezogene Restriktionen gefährden Standorte: Überzogene Regelungen zu Luftqualität, Umgebungslärm oder Naturschutz verursachen Verkehrsbeschränkungen, Flächenengpässe oder Nutzungskonflikte. Erreichbarkeit, Ansiedlung, Produktion sowie die Erweiterung von Industrie und Gewerbe werden dadurch behindert. Insbesondere Städte sind aber nicht nur als Wohnorte, sondern auch als Handels-, Dienstleistungs- und als Produktionsstandorte unverzichtbar.
Was zu tun ist
Der Ausgleich von Wirtschafts- und Umweltinteressen wird erreicht, wenn die Politik stärker auf die Handlungs- und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft setzt und hilft, die wirtschaftlichen Chancen z. B. moderner Umwelttechnologie zu erschließen.
Folgende Leitlinien müssen das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:
- Umweltpolitischen Aktionismus vermeiden: Das Vorsorgeprinzip ist zu Recht umweltpolitische Leitlinie. Wirtschaftliches Handeln darf nur unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden, wenn Risiken für Mensch und Umwelt bestehen. EU-Vorschriften müssen vermieden werden, wo der nationale Gesetzgeber, wie beim Bodenschutz, im Rahmen der Subsidiarität sinnvoller regeln kann. Europäische Richtlinien müssen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden.
- Eigenverantwortung statt Staat: Gefordert sind Anreize für eigenverantwortliches Handeln statt staatlicher Bevormundung. Vor jeder Gesetzesinitiative ist zu prüfen, ob ein Ziel etwa durch freiwillige oder vertragliche Vereinbarungen ebenso gut bzw. sogar besser erreichbar ist. Die „Partnerschaft für Klimaschutz, Energieeffizienz und Innovation“ zwischen DIHK und Bundesregierung ist ein gutes Beispiel dafür, dass freiwillige Vereinbarungen funktionieren. Dieses Potenzial der Unternehmen sollte die Politik noch stärker nutzen. Die IHKs unterstützen dies.
- Kreislaufwirtschaft wirtschaftsverträglich organisieren: Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die Unternehmen von Bürokratiekosten entlastet werden und mehr Freiräume für innovative Produktionsverfahren und Produkte erhalten. Notwendig ist ein fairer und rechtssicherer Wettbewerb zwischen privater und staatlicher Entsorgung. Die Einführung einer Wertstofftonne, darf nicht zu zusätzlichen Pflichten und Kosten für die Unternehmen führen. Dabei kann auf den guten Erfahrungen des durch die IHK-Organisation gesicherten privatwirtschaftlich organisierten dualen Entsorgungssystems aufgebaut werden.
- An Zukunftsmärkten teilhaben: Die Bundesregierung sollte die Umweltforschung stärken. Zugleich sollte sie mit starker „Umweltaußenpolitik“, auch auf EU-Ebene, andere Staaten zu größeren Anstrengungen motivieren. So wird sichergestellt, dass globale Umweltprobleme auch global angegangen werden. Zugleich wird die Nachfrage nach effizienter Umwelttechnologie aus Deutschland erschlossen. Die IHKs und AHKs sind bereit, bei der Umsetzung mitzuwirken.
- Wirtschaftliche Entwicklung an geeigneten Standorten ermöglichen: Die Politik muss für funktionsfähige, erreichbare Wirtschaftsstandorte, z. B. in der Stadt, sorgen und Fehlsteuerungen etwa durch die EU-Naturschutzrichtlinien zeitnah beseitigen. Wo Regelungen Spielräume eröffnen, wie bei der Luftqualitätsrichtlinie oder der UV-Schutzverordnung, müssen diese für angemessene Lösungen genutzt werden. Neue Instrumente zur Flächenbewirtschaftung sind überflüssig, das geltende Recht bietet bereits ausreichend Möglichkeiten zur Steuerung.

