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Internationaler Erfolg (Dokument-Nr.: 257)
HANDELSHEMMNISSE ABBAUEN, ROHSTOFFZUGANG SICHERN
International
Wie es ist
- Handelsliberalisierung stockt, Verzerrungen gefährden Rohstoffversorgung: Die Doha-Runde ist noch immer nicht abgeschlossen – Wohlstandsgewinne werden so verschenkt. Weltweit bestehen zudem mehr als 1.000 Exportbeschränkungen für 400 Rohstoffe. Diese Beschränkungen gefährden Rohstoffversorgung und damit Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Deutschland und Europa.
- EU-Kommission zieht Außenwirtschaftsförderung an sich: Außenwirtschaftsförderung war bislang eine Aufgabe der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Im Zuge der EU-2020-Strategie wird es zu einer weiteren Europäisierung in diesem Bereich kommen. Als Teil des „Small Business Act“ und des stärkeren außen- und handelspolitischen Auftritts der EU in der Welt sind zur Unterstützung von KMU auf internationalen Märkten bereits „European Business Center“ in Indien, China und Thailand eröffnet worden.
- Drohende Verkomplizierung der Ursprungsregeln im Zollrecht: Nach geltendem Recht wird der handelspolitische Ursprung einer Ware nach einfachen Kriterien festgelegt: Der letzte wesentliche Herstellungsort bestimmt den Ursprung. Die EU-Kommission will zur Absicherung ihrer Anti-Dumping-Maßnahmen diesen Ansatz aufgeben und entwickelt für jede einzelne Ware spezifische Ursprungskriterien, die in Listen aufgeführt werden sollen. Unternehmen müssten die Einhaltung der Kriterien anhand der Listenregeln für jede Ware einzeln prüfen und dokumentieren – es drohen erhebliche Kosten für die deutsche Exportwirtschaft.
- Bürokratie erschwert den Außenhandel: Seit Jahren klagen Unternehmen aus Deutschland und ihre Geschäftspartner aus den Partnerländern über bürokratische Hürden im Auslandsgeschäft. Insbesondere die zurückhaltende Visavergabe für Geschäftsreisende nach Deutschland und die schleppende Genehmigungspraxis im Rahmen der Ausfuhrkontrolle werden bemängelt. Die deutschen Unternehmen haben durch diese Hürden Nachteile im internationalen Wettbewerb.
Was zu tun ist
Die Außenwirtschaftspolitik sollte die Chancen deutscher Unternehmen in der Globalisierung und ihre Wettbewerbsposition auf den internationalen Märkten stärken.
Folgende Leitlinien müssen das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:
- Protektionismus entgegentreten, Handelsliberalisierung vorantreiben: Die EU muss bei der Durchsetzung einer liberalen Handelspolitik eine Vorreiterrolle übernehmen – perspektivisch auch mit bilateralen Handelsabkommen. Für die Bundesregierung gilt es, handelspolitische Themen rechtzeitig zu erkennen und früh auf die EU-Positionierung Einfluss zu nehmen. Wichtigstes Signal für offene Märkte wäre der Abschluss der Doha-Welthandelsrunde. In bilateralen Verträgen Europas ist der freie Rohstoffzugang stärker zu berücksichtigen. Zugleich sollte der faire Handel mit Rohstoffen über die WTO mit Verboten von wettbewerbs-beschränkenden Subventionen, Exportzöllen und -steuern geschützt werden.
- Parallelstrukturen in der Außenwirtschaftsförderung vermeiden: Die EU sollte nur dann Außenwirtschaftsfördereinrichtungen schaffen, wenn ein europäischer Mehrwert erreicht wird – und zwar sowohl bei der KMU-Förderung als auch in handelspolitischer Hinsicht. Neue EU-Strukturen können nur dann erfolgreich sein, wenn sie auf den erprobten nationalen Außenwirtschaftsförderungen aufbauen. Erst recht darf EU-Geld nicht zulasten funktionierender Public-Private-Modelle der nationalen Außenwirtschaftsförderung – wie z.B. den weltweiten deutsch-bilateralen Auslandshandelskammern – eingesetzt werden.
- Keine Modifizierung der Ursprungsregeln im Zollrecht: Die einfachen und transparenten Regeln des geltenden Ursprungsrechts müssen beibehalten werden. Die von der EU-Kommission geplante Neufassung des Ursprungsrechts würde den Verwaltungsaufwand für Unternehmen erheblich erhöhen und könnte den Aufbau neuer handelspolitischer Barrieren für Exporte in Drittstaaten auslösen.
- Außenwirtschaftsrecht entbürokratisieren und harmonisieren: Das Außenwirtschaftsrecht muss, schlanker und übersichtlicher gestaltet werden. Die Visavergabepolitik der deutschen Auslandsvertretungen sollte sich an der Praxis der europäischen Nachbarländer orientieren und zudem die AHK-IHK-Organisation stärker in die Vorprüfung bei Geschäftsreisevisa einbeziehen. Bei Ausfuhrgenehmigungen ist eine Harmonisierung auf EU-Ebene anzustreben, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Zudem müssen Exportkontrollprüfungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zügiger bearbeitet werden; insbesondere, wenn Bundesministerien in Einzelentscheidungen einbezogen sind.
- Entwicklungspolitik – mehr Wirtschaft wagen: Die stärkere Einbindung der deutschen Wirtschaft in die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist Teil des Koalitionsvertrags. Die Umsetzung sollte durch Ausbau der Kooperation von IHKs und AHKs mit EZ-Organisationen und Partnern vor Ort erfolgen. Ziel muss es sein, die Privatwirtschaft in Entwicklungsländern für nachhaltiges Wachstum aufzubauen.

