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Mit der anstehenden Umsetzung der EU-Luftsicherheitsverordnung VO (EG) Nr. 300/2008 ändern sich die Bedingungen für deutsche Unternehmen, die ihre Waren regelmäßig als Luftfracht versenden. Unternehmen konnten bisher den Status 'bekannter Versender' beantragen. Damit galten sie im Luftverkehr als vertrauenswürdig und konnten kostenintensive sowie zeitaufwändige Sicherheitskontrollen vermeiden. In Zukunft vergibt diesen Status nur das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Im Vorfeld ist ein umfangreiches Sicherheitsprogramm nötig. Unternehmern, die bereits 'bekannte Versender' sind, haben bis März 2013 Zeit, um sich vom Luftfahrt-Bundesamt neu zertifizieren zu lassen.
Bisher ist allerdings unbekannt, wie viele der derzeit etwa 60.000 'bekannten Versender' tatsächlich eine behördliche Zulassung anstreben. Deshalb raten wir Ihnen eine Zertifizierung zeitnah umzusetzen und nicht bis zum Ablauf der Übergangsfrist im März 2013 zu warten.
Weitere Informationen zu den Änderungen beim 'bekannten Versender' finden Sie auf der Homepage der IHK Frankfurt am Main.
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