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SICHER UND NAH

Öffentlicher Personennahverkehr

Anfang der 90er-Jahre ist durch das Regionalisierungsgesetz der ÖPNV aus der Verantwortung der DB AG herausgelöst und den Ländern übertragen worden.

Niedersachsen hat daraufhin am 28. Juni 1995 das Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) erlassen.

Zuständig im ÖPNV sind nach dem NNVG

  • für den ÖPNV auf der Straße die Landkreise und kreisfreien Städte,
  • für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Land Niedersachsen.

Ausnahmen bilden der Zweckverband Großraum Braunschweig und die Region Hannover, denen die Zuständigkeit für den gesamten ÖPNV obliegt. In den anderen Regionen Niedersachsens wurde eine Übertragung der Zuständigkeiten für den SPNV auf die kommunale Ebene zunächst als unzweckmäßig erachtet.

Zur Erledigung dieser Aufgaben hat das Land die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) gegründet. Die LNVG ist als landeseigene Gesellschaft von der Landesregierung seit 1996 beauftragt, als zentrale Stelle für den ÖPNV die Aufgabenträgerschaft des Landes für den SPNV wahrzunehmen, so weit sie nicht anderen Stellen obliegt. Ihre Aufgabe besteht nach NNVG in der Erarbeitung und Fortschreibung eines Bedienungskonzeptes für den SPNV, der laufenden Überprüfung von SPNV-Betriebsleistungen im Hinblick auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie dem Abschluss von Verkehrsverträgen.

Der straßengebundene ÖPNV wird in unserer Region größtenteils durch die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) wahrgenommen, einem Zusammenschluss der Landkreise Cuxhaven, Stade, Rotenburg, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Heidekreis (ehemals Soltau-Fallingbostel). Die VNN ist ÖPNV-Planungs- und Managementgesellschaft in privater Rechtsform und stellt u.a. Nahverkehrspläne auf.

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DOKUMENT-NR. 13258

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