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NEUBAU

A 26 von Stade nach Hamburg

 Karte Zoom Karte Neubau der A 26 von Stade nach Hamburg


Durch den Bau der A 26 von Drochtersen bis zur A 7 bei Hamburg (vordringlicher Bedarf im BVWP) soll die B 73, über die der heutige und zukünftige Verkehr im Süden Hamburgs nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit abgewickelt werden kann, als großräumige und leistungsfähigere Straßenverbindung ersetzt werden. Der erste Abschnitt der A 26 von Stade bis Horneburg ist bereits fertig gestellt, der zweite Abschnitt bis Buxtehude befindet sich derzeit im Bau. Ebenfalls gebaut wird derzeit die B 3 bei Neu Wulmstorf, die als Autobahnzubringer für die A 26 fungiert und den Ort vom Verkehr entlasten wird. Die Ortsumgehung Neu Wulmstorf wurde im Juli 2011 für den Verkehr freigegeben, der zweite Bauabschnitt bis Elstorf befindet sich in der Planung. Für den vierten Abschnitt der A 26 von der niedersächsischen Landesgrenze bis zur A 7 (zukünftig Autobahndreieck Süderelbe) wird in Kürze das Planfeststellungsverfahren beginnen. Bis zur Anschlussstelle Heimfeld wird die A 7 von sechs auf acht Spuren erweitert. Mit der Fortführung der Planungen für die A 26 ist auch die Grundlage für die Planungen zur so genannten Hafenquerspange gegeben, die weiterführend von der A 26 über die A 7 hinaus um Moorburg herum bis zum Anschluss an die A 1 bei Stillhorn führen soll.

Zur verbesserten Anbindung des nördlichen Landkreises Harburg fordert die IHK, dass die Planungen zur A 26 möglichst schnell zu einem gerichtsfesten Planfeststellungsbeschluss gebracht werden, damit auch dort die Bauarbeiten beginnen können. In den Detailplanungen sollten auch Überlegungen zur Verlegung der Anschlussstelle bei Rübke in östlicher Richtung berücksichtigt werden. Diese Maßnahme bietet die Möglichkeit, die Orte Neu Wulmstorf und Rübke vom Durchgangsverkehr zu entlasten und gleichzeitig die Gewerbegebiete an der B 73 besser an die Fernstraße anzubinden.

Forderungen der IHK Lüneburg-Wolfsburg zur A 26

  • Zügiger Abschluss der Planfeststellungsverfahren mit einem gerichtsfesten Planfeststellungsbeschluss.
  • Sicherstellung der Finanzierung und Baubeginn der letzen Abschnitte.

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