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ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN

Beratung in Ansiedlungsfragen

Gerade bei der Ansiedlung und Erweiterung industrieller Unternehmen gilt es, eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Sie reichen vom Bauplanungsrecht über Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter bis hin zu Umweltschutzauflagen.

Bereits im Vorfeld der Industrieansiedlung ist die IHK in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden. Sie wirkt entsprechend dem gesamtwirtschaftlichen Interesses darauf hin, dass ausreichende Industrie- und Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Im Rahmen des Ansiedlungsverfahrens kann die IHK anfragende Industrieunternehmen auf entsprechende Gewerbeflächen hinweisen und die Kontakte zu den Kommunen herstellen. Die IHK informiert darüber hinaus ansiedlungswilllige Unternehmen über alle gewerberechtlichen und umweltrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Sie stellt den Kontakt zu den zuständigen Behörden (z.B. Gewerbeaufsichtsämter, Umweltämter) her.

Basisinformationen zum Themenfeld Standortsicherung finden Sie im Merkblatt Standortsicherung.

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