. .
Illustration

FÜR EINE STABILE FINANZWELT

Die Regelungen von Basel II und III

I. Wie ist Basel II entstanden?

Als 'Basel II' werden umfassende Eigenkapitalrichtlinien für Kreditinstitute bezeichnet, die bereits 2004 durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedet worden sind. Das Regelwerk will in erster Linie die Stabilität und Transparenz des Bankensektors stärken.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist ein Gremium, das bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt ist - einer Art Zentralbank der Zentralbanken. In diesem Ausschuss erörtern Vertreter der Zentralbanken und der nationalen Bankaufsichtsgremien den Regelungs- und Kontrollbedarf für das internationale Bankensystem. 1988 ging aus diesen Erörterungen der erste Baseler Akkord hervor (Basel I). Er schreibt den Banken u. a. vor, für Kredite an bestimmte Schuldnergruppen eine Eigenkapitalunterlegung gegenüber der Zentralbank - in Deutschland also bei der Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank - nachzuweisen. Auf diese Weise sollte eine größere Sicherheit vor Bankeninsolvenzen gewährleistet werden. Für Unternehmen betrug die verlangte Unterlegung 8 Prozent der Kreditsumme.

Vor dem Hintergrund verbesserter Risikooptimierungsverfahren, neuer Finanzierungsinstrumente der Banken und eines zunehmend globalisierten Kapitalmarktes wurde bereits seit Mitte der 90er Jahre über eine Erweiterung der Baseler Beschlüsse beraten. Der Banken-Crash in Asien 1996/97 beschleunigte den Prozess noch einmal zusätzlich. Im Juni 1999 wurde als vorläufiges Ergebnis der Diskussion ein erster Vorschlag des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für eine Neufassung vorgelegt. Es folgten zwei umfassende Konsultationsrunden, in die sich u.a. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als Dachorganisation der Kammern mit zahlreichen kritischen Anmerkungen eingebracht hat. Im Mai 2003 wurde das letzte Konsultationspapier vorgelegt. Der endgültige Regeltext wurde 2004 verabschiedet. Seit 2007 ist Basel II nun in Kraft getreten.

Basel II besteht aus drei Säulen:

  1. Mindest-Eigenkapitalanforderungen bei der Kreditvergabe durch Banken in Orientierung an den jeweiligen Kreditrisiken.
  2. Intensivere Überprüfung der Kreditvergabepraxis durch die Bankenaufsicht (wie in den USA bereits üblich)
  3. Stärkung der Marktdisziplin durch umfangreichere Offenlegungspflichten der Banken gegenüber Bankenaufsicht und Öffentlichkeit, wodurch die Risikoposition der Kreditinstitute für Anleger und Kunden transparenter werden soll

II. Was hat sich für die Banken durch Basel II geändert?

Die Eigenkapitalunterlegung der Banken beträgt nicht mehr generell 8 Prozent, sondern wird an die Bonität der Kreditnehmer geknüpft. Ähnlich der selbstverständlichen Kopplung der Rendite an das Anlangerisiko z. B. bei Aktien hat dies nun auch im Kreditmarkt Eingang gefunden. Die Marktsteuerungsfunktionen werden hierdurch verbessert, was letztlich Effizienzgewinne verspricht. In der Konsequenz werden Kredite für risikoreichere Unternehmungen teurer, die Vergabe der entsprechenden Mittel dadurch aber für die Banken auch attraktiver. Relativ risikoarme Vorhaben können günstiger finanziert werden.

Diese Vogehensweise setzte allerdings ein standardisiertes Verfahren zur Risikobewertung voraus, mit dessen Hilfe die Bonität von Unternehmen ermittelt und vergleichbar gemacht werden können. Daher wurden die sogenannten 'Ratings' eingeführt. Darunter sind Verfahren zu verstehen, mit deren Hilfe die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Darlehens - und damit das Risiko der Anlage - ermittelt werden kann. Es muss zwischen bankinternen und externen Ratings unterschieden werden. Die Rating-Verfahren der Banken und Sparkassen müssen ebenso wie die Verfahren der gewerblichen Rating-Agenturen internationalen Standards entsprechen und deshalb von den jeweiligen Bankaufsichten genehmigt werden.

'Basel II' sollte allerdings nicht dazu führen, dass die Banken in der Summe mehr Eigenkapital für ihre Kredite vorhalten müssen als in der Vergangenheit. Bei den einzelnen Kreditengagements sollte jedoch deren Risiken entsprechend eine Spreizung der Unterlegungspflichten erfolgen, die vereinfacht dargestellt, folgendermaßen funktioniert:

AAA bis AA-A+ bis A-BBB+ bis BBB-BB+ bis B-Unter B-Ohne Einstufung
20 Prozent50 Prozent100 Prozent100 Prozent150 Prozent100 Prozent
1,65 Prozent4 Prozent8 Prozent8 Prozent12 Prozent8 Prozent

Das hier verwendete Benotungssystem ist den amerikanischen 'credit ratings', wie sie z. B. von Standard & Poors verwendetet werden, entlehnt. Ab BBB beginnt der befriedigende Bereich mit durchschnittlichen Insolvenzrisiken. Ab B sind höhere Insolvenzrisiken zu befürchten. Bei guten Ratings, also im A-Bereich, würden unterdurchschnittliche Eigenkapitalunterlegungen verlangt, bei ausgesprochen schlechteren Ratings (unter B-) überdurchschnittliche Unterlegungen. Die Spannbreite der vorgeschriebenen Rücklagen - in diesem Beispiel von 1,65 bis 12 Prozent der Kreditsumme - ist dabei beträchtlich. Das erreichte Abstimmungsergebnis ist allerdings viel komplexer als es dieses einfache Modell beschreibt.

III. Was haben Unternehmen von Basel II?

Um eine Verteuerung und Erschwerung der Mittelstandsfinanzierung zu vermeiden, hat sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht auf die folgenden Kompromisse verständigt, die Eingang in das Abkommen gefunden haben:

  • Kleine Unternehmen, deren jährliches Kreditvolumen 1 MillionEuro nicht übersteigt, werden wie Privatkunden behandelt und können in so genannten Retail-Portfolios zusammengefasst werden. Zusätzlich wurde die Risikogewichtung für Privatkunden von 100 auf 75 Prozent abgesenkt.
  • Für Kredite an Unternehmen mit unter 50 Millionen Euro Jahresumsatz sind jeweils abhängig von der Unternehmensgröße Abschläge bei der Eigenkapitalunterlegung möglich.
  • Langfristige Kredite an inländische Firmen mit einem Umsatz von bis zu 500 Mio. Euro sollen nicht mit einem Eigenkapitalzuschlag versehen werden müssen, so dass die Langfristkultur der deutschen Unternehmensfinanzierung durch Basel II nicht von heute auf morgen zerstört wird.
  • Die Risikogewichtungskurven bei Privatkundenkrediten wurden stärker differenziert und für 'qualifizierte revolvierende Kredite' (z. B. Kontokorrentkredite) abgesenkt.

IV. Welche Änderungen bringt Basel III?

Die neuen Regelungen betreffen das Kernkapital der Banken. Dieses 'Eigenkapital' dient Banken zum Verlustausgleich von Kreditausfällen oder Wertverlusten bei Kapitalanlage. Im Detail schreibt Basel III den Banken eine Kernkapitalquote von in der Summe 10,5 Prozent vor. Zudem gibt es eine Neuberwertung der stillen Einlagen für Banken. Für die schrittweise Umsetzungen der Reglungen haben die Banken bis 2022 Zeit.

Das Bundesfinanzministerium hält weitere Informationen zu Basel III bereit.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 8252

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04131 742-125
  • Fax: 04131 742-225

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr

Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr

Heidekreis (früher Soltau-Fallingbostel)

Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr

Landkreis Uelzen

Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr

Landkreis Celle

Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr

Landkreis Gifhorn

Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr

Stadt Wolfsburg

Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr

  • VERANSTALTUNGSHINWEISE ZUM THEMA