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I. Wie ist Basel II entstanden?
Als 'Basel II' werden umfassende Eigenkapitalrichtlinien für Kreditinstitute bezeichnet, die bereits 2004 durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedet worden sind. Das Regelwerk will in erster Linie die Stabilität und Transparenz des Bankensektors stärken.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist ein Gremium, das bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt ist - einer Art Zentralbank der Zentralbanken. In diesem Ausschuss erörtern Vertreter der Zentralbanken und der nationalen Bankaufsichtsgremien den Regelungs- und Kontrollbedarf für das internationale Bankensystem. 1988 ging aus diesen Erörterungen der erste Baseler Akkord hervor (Basel I). Er schreibt den Banken u. a. vor, für Kredite an bestimmte Schuldnergruppen eine Eigenkapitalunterlegung gegenüber der Zentralbank - in Deutschland also bei der Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank - nachzuweisen. Auf diese Weise sollte eine größere Sicherheit vor Bankeninsolvenzen gewährleistet werden. Für Unternehmen betrug die verlangte Unterlegung 8 Prozent der Kreditsumme.
Vor dem Hintergrund verbesserter Risikooptimierungsverfahren, neuer Finanzierungsinstrumente der Banken und eines zunehmend globalisierten Kapitalmarktes wurde bereits seit Mitte der 90er Jahre über eine Erweiterung der Baseler Beschlüsse beraten. Der Banken-Crash in Asien 1996/97 beschleunigte den Prozess noch einmal zusätzlich. Im Juni 1999 wurde als vorläufiges Ergebnis der Diskussion ein erster Vorschlag des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für eine Neufassung vorgelegt. Es folgten zwei umfassende Konsultationsrunden, in die sich u.a. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als Dachorganisation der Kammern mit zahlreichen kritischen Anmerkungen eingebracht hat. Im Mai 2003 wurde das letzte Konsultationspapier vorgelegt. Der endgültige Regeltext wurde 2004 verabschiedet. Seit 2007 ist Basel II nun in Kraft getreten.
Basel II besteht aus drei Säulen:
II. Was hat sich für die Banken durch Basel II geändert?
Die Eigenkapitalunterlegung der Banken beträgt nicht mehr generell 8 Prozent, sondern wird an die Bonität der Kreditnehmer geknüpft. Ähnlich der selbstverständlichen Kopplung der Rendite an das Anlangerisiko z. B. bei Aktien hat dies nun auch im Kreditmarkt Eingang gefunden. Die Marktsteuerungsfunktionen werden hierdurch verbessert, was letztlich Effizienzgewinne verspricht. In der Konsequenz werden Kredite für risikoreichere Unternehmungen teurer, die Vergabe der entsprechenden Mittel dadurch aber für die Banken auch attraktiver. Relativ risikoarme Vorhaben können günstiger finanziert werden.
Diese Vogehensweise setzte allerdings ein standardisiertes Verfahren zur Risikobewertung voraus, mit dessen Hilfe die Bonität von Unternehmen ermittelt und vergleichbar gemacht werden können. Daher wurden die sogenannten 'Ratings' eingeführt. Darunter sind Verfahren zu verstehen, mit deren Hilfe die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Darlehens - und damit das Risiko der Anlage - ermittelt werden kann. Es muss zwischen bankinternen und externen Ratings unterschieden werden. Die Rating-Verfahren der Banken und Sparkassen müssen ebenso wie die Verfahren der gewerblichen Rating-Agenturen internationalen Standards entsprechen und deshalb von den jeweiligen Bankaufsichten genehmigt werden.
'Basel II' sollte allerdings nicht dazu führen, dass die Banken in der Summe mehr Eigenkapital für ihre Kredite vorhalten müssen als in der Vergangenheit. Bei den einzelnen Kreditengagements sollte jedoch deren Risiken entsprechend eine Spreizung der Unterlegungspflichten erfolgen, die vereinfacht dargestellt, folgendermaßen funktioniert:
| AAA bis AA- | A+ bis A- | BBB+ bis BBB- | BB+ bis B- | Unter B- | Ohne Einstufung |
| 20 Prozent | 50 Prozent | 100 Prozent | 100 Prozent | 150 Prozent | 100 Prozent |
| 1,65 Prozent | 4 Prozent | 8 Prozent | 8 Prozent | 12 Prozent | 8 Prozent |
Das hier verwendete Benotungssystem ist den amerikanischen 'credit ratings', wie sie z. B. von Standard & Poors verwendetet werden, entlehnt. Ab BBB beginnt der befriedigende Bereich mit durchschnittlichen Insolvenzrisiken. Ab B sind höhere Insolvenzrisiken zu befürchten. Bei guten Ratings, also im A-Bereich, würden unterdurchschnittliche Eigenkapitalunterlegungen verlangt, bei ausgesprochen schlechteren Ratings (unter B-) überdurchschnittliche Unterlegungen. Die Spannbreite der vorgeschriebenen Rücklagen - in diesem Beispiel von 1,65 bis 12 Prozent der Kreditsumme - ist dabei beträchtlich. Das erreichte Abstimmungsergebnis ist allerdings viel komplexer als es dieses einfache Modell beschreibt.
III. Was haben Unternehmen von Basel II?
Um eine Verteuerung und Erschwerung der Mittelstandsfinanzierung zu vermeiden, hat sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht auf die folgenden Kompromisse verständigt, die Eingang in das Abkommen gefunden haben:
IV. Welche Änderungen bringt Basel III?
Die neuen Regelungen betreffen das Kernkapital der Banken. Dieses 'Eigenkapital' dient Banken zum Verlustausgleich von Kreditausfällen oder Wertverlusten bei Kapitalanlage. Im Detail schreibt Basel III den Banken eine Kernkapitalquote von in der Summe 10,5 Prozent vor. Zudem gibt es eine Neuberwertung der stillen Einlagen für Banken. Für die schrittweise Umsetzungen der Reglungen haben die Banken bis 2022 Zeit.
Das Bundesfinanzministerium hält weitere Informationen zu Basel III bereit.
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