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Fördermittel im Überblick (Dokument-Nr.: 6336)
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Niedersächsischen Bürgschaftsbank (Link: http://www.nbb-hannover.de/)
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Sicherheiten dienen der Bank bei Kreditausfall als eine Art Versicherung für die noch offen stehenden Rückzahlungsbeträge. Wird den Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht im vertraglich vereinbarten Rahmen nachgekommen, kann die Bank die ihr übereigneten Gegenstände und Rechte verwerten. Grundlage dafür ist in der Regel ein Vertrag, durch den Teile Ihres Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf die Bank oder Sparkasse übertragen werden.
Neben der Bonität bilden die eingebrachten Sicherheiten die entscheidende Grundlage dafür, ob ein Kredit gewährt wird und welche Zinsen zu zahlen sind.
I. Arten von Sicherheiten und deren Bewertung
Die Bandbreite der banküblichen Sicherheiten reicht von der persönlichen Haftung bis hin zur Übereignung von eindeutig bewertbaren Mobilien oder Immobilien an das Kreditinstitut. Aus Sicht der Bank ist jeweils nicht der faktische, gegenwärtige Wert der Sicherheit relevant, sondern der zukünftig realisierbare Verkaufserlös im 'Falle eines Falles'. Wenn z. B. eine mit Grundschulden belastete Immobilie versteigert wird, ist nicht selten ein größerer Rückstau an Reparaturaufwendungen durch die Geldknappheit des Schuldners zu erwarten, was den Versteigerungserlös reduziert. Ein Gewerbeobjekt wird deshalb durch die Bank zumeist nur zu 40 bis 50 Prozent des Verkehrswertes als Sicherheit bewertet (man spricht hier vom 'Beleihungswert' bzw. der 'Beleihungsgrenze'). Bei Lebensversicherungen wird nur der jeweilige Rückkaufswert als Sicherheit anerkannt. Dieser ist besonders bei jungen Verträgen häufig sehr niedrig und wird damit in der Regel nicht ausreichen. Bausparverträge können bis zum angesparten Guthaben plus Zinsen beliehen werden, Festgelder, Sparguthaben und Sparbriefe jeweils bis zur vollen Höhe. Bei festverzinslichen Wertpapieren liegt die Beleihungsgrenze in der Regel bei 90 Prozent und bei Aktien nicht über 60 Prozent des jeweiligen Kurswertes. Gängige Maschinen beleihen die Banken meisten mit bis zu 50 Prozent des jeweiligen Zeitwerts. Weniger gängige Maschinen werden hingegen aufgrund der schlechten Verwertbarkeit von den Banken nicht so gern akzeptiert. Der Beleihungswert liegt dementsprechend tw. deutlich niedriger. Forderungsabtretungen oder Warenübereignungen sind aus Sicht der Bank besonders problematisch, da häufig nur ein geringer Anteil der dahinter stehenden Werte durch die Bank erlöst werden kann.
Die Banken unterscheiden also in Abhängigkeit von der Wertbeständigkeit und der Verwertbarkeit zwischen guten, akzeptablen und 'Not'-Sicherheiten.
Gute Sicherheiten
Akzeptierte Kreditsicherheiten
'Not'-Sicherheiten
Erläuterungen zu Bürgschaften
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge, im Falle eines Kreditausfalls gegenüber der Bank anstelle des Kreditnehmers für den Schaden aufzukommen. Die sog. selbstschuldnerische Bürgschaft führt zur gleichrangigen Inanspruchnahme des Bürgen neben dem Schuldner; die Ausfallbürgschaft begründet eine nachrangige Inanspruchnahme des Bürgen (d. h. der Schuldner muss zunächst bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit aufkommen). Bürgschaften werden von Kreditinstituten häufig dafür genutzt, beschränkte Haftungsverhältnisse zu erweitern. So werden z. B. Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH zumeist für einen Kredit an die GmbH bürgen müssen.
Erläuterungen zur Sicherungsübereignung
Bei einer Sicherungsübereignung bleibt der Unternehmer immer Besitzer der sicherheitsübereigneten Gegenstände und behält somit das Recht der betriebsüblichen Nutzung, Eigentümer wird jedoch das Kreditinstitut. Bei einer Forderungsabtretung bewertet die Bank oder Sparkasse die Forderungen, die der Kreditnehmer aus noch nicht bezahlten Rechnungen seiner Kunden hat.
II. Wichtige Hinweise
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