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WICHTIGSTE PROGRAMME IM ÜBERBLICK

Beratungszuschüsse

Existenzgründer und Unternehmer können attraktive Zuschüsse zur Betriebsberatung beantragen.

Inhaltsübersicht:

I. Kurzdarstellung der Programme mit wichtigen Links
II. Wichtige Hinweise zur Beantragung von Zuschüssen

I. Kurzdarstellung der Programme mit wichtigen Links:

Grafische Übersicht der Programme nach Unternehmensalter:

1.'Gründungscoaching Niedersachsen'

begleitende Beratungen in der Vorgründungsphas; Analysen zur Chancen- und Risikobewertung des Vorhabens, zur Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes sowie zur Gründerpersönlichkeit; bei Übernahme auch Wertgutachten! (nicht gefördert werden z. B. Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen)

a) antragsberechtigt
natürliche Personen, die die Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens anstreben

b) Höhe der Förderung
75 Prozent der Beratungskosten (Landkreise WL, LG, DAN, UE, CE, SFA), max. 600 Euro je Tagewerk
50 Prozent der Beratungskosten (Landkreis GF und Stadt WOB), max. 400 Euro je Tagewerk
+ Bonus von 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Inanspruchnahme von Beratungen bei Unternehmensübernahmen und Existenz- und Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen

c) Ablauf der Antragstellung
Coach aus KfW-Pool auswählen und mit ihm eine schriftliche Beratungsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung abschließen; Antrag - mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungstermin - bei der NBank stellen; Förderzusage abwarten; Beratung beginnen

d) weitere Informationen und wichtige Links
NBank - Geschäftsstelle Lüneburg
Marie-Curie-Straße 2, 21337 Lüneburg

Telefon: 0 41 31 / 2 44 43-333 / E-Mail: beratung@nbank.de

Merkblatt Gründungscoaching Niedersachsen

Coach suchen (http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse)

2.'Gründercoaching Deutschland'

allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung; Beratung darf aber NICHT überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben.

a) antragsberechtigt
junge Unternehmen, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt

b) Höhe der Förderung
75 Prozent der Beratungskosten (Landkreise WL, LG, DAN, UE, CE, SFA)
50 Prozent der Beratungskosten (Landkreis GF und Stadt WOB)
(bei max. Bemessungsgrundlage 6.000 Euro und max. 800 Euro je Tagewerk)
bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit:
(Antragstellung nur innerhalb des 1. Jahres nach Gründung möglich!)
90 Prozent in jedem Landkreis
(bei max. Bemessungsgrundlage 4.000 Euro und max. 800 Euro je Tagewerk)

c) Ablauf der Antragstellung
Beratungsgespräch mit NBank-Berater führen (entweder im Rahmen einer Beratung beim KfW-NBank-Beratungssprechtag oder direkt bei der NBank); Sind die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen aus Sicht des NBank-Beraters gegeben, leitet dieser den ausgefüllten Antrag an die KfW-Mittelstandsbank weiter; Nach Zusage durch die KfW Coach auswählen (Coach muss sich in einem speziellen Pool der KfW befinden oder darin aufgenommen werden); Vertrag abschließen

d) weitere Informationen und wichtige Links
NBank - Geschäftsstelle Lüneburg
Marie-Curie-Straße 2, 21337 Lüneburg

Telefon: 0 41 31 / 2 44 43-333 / E-Mail: beratung@nbank.de

Merkblatt Gründercoaching Deutschland 

Coach suchen (http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse) / KfW-Zuschussrechner

3.'Beteiligungsberatung'

Beratungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Beteiligungskapital zur Schließung von wachstumsbedingten Finanzierungs- und Eigenkapitallücken stehen.

a) antragsberechtigt
kleine und mittlere Unternehmen
b) Höhe der Förderung
50 Prozent des Beraterhonorars, max. 400 Euro je Tagewerk
(abhängig vom Unternehmenssitz ist eine Förderung zwischen 5 und 25 Tagewerken möglich)
c) Ablauf der Antragstellung
Kontakt mit Herrn Weigelt, einem Finanzierungsberater der NBank, aufnehmen; Coach aus KfW-Pool auswählen und mit diesem eine schriftliche Beratungsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung abschließen; Antrag - mindestens vier Wochen vorm geplanten Beratungstermin - bei der NBank stellen; Förderzusage abwartent; Beratung beginnen
d) weitere Informationen und wichtige Links
NBank
Günther-Wagner-Allee 12-14, 30177 Hannover

Telefon: 05 11 / 300 31-330 (Herr Weigelt) / E-Mail: Joachim.Weigelt@NBank.de

Merkblatt Beteiligungsberatung / Coach suchen (http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse)
4.'Marketingberatung'

Beratungen zur Erstellung und Umsetzung komplexer betrieblicher Marktingkonzepte. Unterstützt werden sollen zielgruppenorientiertes Marketing, Internet basiertes Marketing sowie die Markenentwicklung im Unternehmen.

a) antragsberechtigt
kleine und mittelere Unternehmen

b) Höhe der Förderung
50 Prozent des Beraterhonorars, max. 400 Euro je Tagewerk
(abhängig vom Unternehmenssitz ist eine Förderung zwischen 5 und 25 Tagewerken möglich)

c) Ablauf der Antragstellung
Coach aus KfW-Pool auswählen und mit diesem eine schriftliche Beratungsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung abschließen; Antrag - mindestens vier Wochen vorm geplanten Beratungstermin - bei der NBank stellen; Förderzusage abwarten; Beratung beginnen

d) weitere Informationen und wichtige Links
NBank - Geschäftsstelle Lüneburg
Marie-Curie-Straße 2, 21337 Lüneburg

Telefon: 0 41 31 / 2 44 43-333 / E-Mail: beratung@nbank.de

Merkblatt Marketingberatung / Coach suchen (http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse)
5.'Designberatung'

Beratungen zur Förderung des 'Universal Designs', d. h. um marktfähige, flexible und einfache Produkte und Dienstleistungen für möglichst breite Kundengruppe

a) antragsberechtigt
kleine und mittelere Unternehmen

b) Höhe der Förderung
50 Prozent des Beraterhonorars, max. 400 Euro je Tagewerk
(abhängig vom Unternehmenssitz ist eine Förderung zwischen 5 und 25 Tagewerken möglich)

c) Ablauf der Antragstellung
Coach aus KfW-Pool auswählen und mit diesem eine schriftliche Beratungsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung abschließen; Antrag - mindestens vier Wochen vorm geplanten Beratungstermin - bei der NBank stellen; Förderzusage abwarten; Beratung beginnen

d) weitere Informationen und wichtige Links
NBank - Geschäftsstelle Lüneburg
Marie-Curie-Straße 2, 21337 Lüneburg

Telefon: 0 41 31 / 2 44 43-333 / E-Mail: beratung@nbank.de

Merkblatt Designberatung / Coach suchen (http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse)
6.'Nachfolgeberatung'

Konzeptionelle Beratung zur Planung und Begleitung der Unternehmensübergabe. Das Nachfolgecoaching soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und damit Arbeitsplätze zu erhalten. - Auch die Durchführung einer Unternehmensbewertung ist förderbar.

a) antragsberechtigt
kleine und mittlere Unternehmen

b) Höhe der Förderung
50 Prozent des Beraterhonorars, max. 400 Euro je Tagewerk
(abhängig vom Unternehmenssitz ist eine Förderung zwischen 5 und 25 Tagewerken möglich)

c) Ablauf der Antragstellung
Coach aus KfW-Pool auswählen und mit diesem eine schriftliche Beratungsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung abschließen; Antrag - mindestens vier Wochen vorm geplanten Beratungstermin - bei der NBank stellen; Förderzusage abwarten; Beratung beginnen

d) weitere Informationen und wichtige Links
NBank - Geschäftsstelle Lüneburg
Marie-Curie-Straße 2, 21337 Lüneburg

Telefon: 0 41 31 / 2 44 43-333 / E-Mail: beratung@nbank.de

Merkblatt Nachfolgeberatung / Coach suchen (http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse)
7.'Außenwirtschaftsberatung'

Konzeptionelle und begleitende Beratungen zur Anbahnung oder Erweiterung außenwirtschaftlicher Aktivitäten. Gegenstand der Beratung können z. B. die Beurteilung der Absatz- und Beschafffungschancen, die Organisation des Außenhandels oder spezielle Fragen zur zoll- und steuerrechtlichen Behandlung sein.

a) antragsberechtigt
kleine und mittlere Unternehmen

b) Höhe der Förderung
50 Prozent des Beraterhonorars, max. 400 Euro je Tagewerk
(abhängig vom Unternehmenssitz ist eine Förderung zwischen 5 und 25 Tagewerken möglich)

c) Ablauf der Antragstellung
Coach aus KfW-Pool auswählen und mit diesem eine schriftliche Beratungsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung abschließen; Antrag - mindestens vier Wochen vorm geplanten Beratungstermin - bei der NBank stellen; Förderzusage abwarten; Beratung beginnen

d) weitere Informationen und wichtige Links
NBank - Geschäftsstelle Lüneburg
Marie-Curie-Straße 2, 21337 Lüneburg

Telefon: 0 41 31 / 2 44 43-333 / E-Mail: beratung@nbank.de

Merkblatt Außenwirtschaftsberatung

Coach suchen (http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse)

8.'Energieeffizienzberatung'

Energieberatung zu Einsparpotentialen. Ergebnis der Beratung sollen konkrete Vorschläge zur geeigneten Energieeinsparmaßnahmen sein.

a) antragsberechtigt
kleine und mittlere Unternehmen

b) Höhe der Förderung
Das Programm fördert zwei Beratungs-Varianten:
I. eintägige Initialberatung
80 Prozent des Beraterhonorars, max. 800 Euro je Tagewerk
II. Detailberatung
60 Prozent des Beraterhonorars, max. 800 Euro je Tagewerk
(bei max. Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro)

c) Ablauf der Antragstellung
Die Industrie- und Handelskammer übernimmt bei diesem Programm die Funktion des 'Regionalpartners'. Anträge werden also über die zuständige IHK gestellt. Ansprechpartner bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg ist Lars Böker, der unter 04131 / 742-1394zu erreichen ist.

d) weitere Informationen und wichtige Links
KfW-Mittelstandsbank
Hotline: 01801 / 33 55 77
KfW-Kontaktformular

Merkblatt Energieeffizienzberatung

Coach suchen (http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse)

9.
Personalentwicklungsberatung

konzeptionelle und begleitende Beratungen zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.

a) antragsberechtigt
kleine und mittlere Unternehmen

b) Höhe der Förderung
50 Prozent des Beraterhonorars, max. 400 Euro je Tagewerk
(abhängig vom Unternehmenssitz ist eine Förderung zwischen 5 und 25 Tagewerken möglich)

c) Ablauf der Antragstellung
Coach aus KfW-Pool auswählen und mit diesem eine schriftliche Beratungsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung abschließen; Antrag - mindestens vier Wochen vorm geplanten Beratungstermin - bei der NBank stellen; Förderzusage abwarten; Beratung beginnen

d) weitere Informationen und wichtige Links
NBank - Geschäftsstelle Lüneburg
Marie-Curie-Straße 2, 21337 Lüneburg

Telefon: 0 41 31 / 2 44 43-333 / E-Mail: beratung@nbank.de

Merkblatt Personalentwicklungsberatung 

Coach suchen (http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse)

10.'Förderung von Unternehmensberatungen'

Beratungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen aber auch zu speziellen Themen wie Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf usw.
[Ausgeschlossen sind z. B. Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben.]

a) antragsberechtigt
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab einem Jahr nach der Gründung
[ausgeschlossen: Unternehmens- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer]

b) Höhe der Förderung
50 Prozent des Beraterhonorars in den LK's GIF und WOB, bei max. 1.500 Euro
75 Prozent des Beraterhonorars in den LK's WL, LG, DAN, UE, CE und SFA, bei max. 1.500 Euro
[Mehrfachförderung möglich. Beratungen zu Umweltschutz- und Arbeitsschutzmaßnahmen, Beratungen von Unternehmerinnen und Migranten sowie Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen sind sogar unbegrenzt förderbar.]

c) Ablauf der Antragsstellung
Berater-Vertrag schließen; Beratung durchführen; Bezahlung der gesamten Beratungsleistung durch Banküberweisung! vornehmen; Antragsformular bei W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG bestellen (Best.-Nr.: 1201006 g) oder elektronisch (schnellere Bearbeitung!!!) beziehen; Antrag zusammen mit dem Überweisungsbeleg an eine der sieben Leitstellen (siehe Antragsformular) schicken (innerhalb von 3 Monaten nach Beratungsende!)

d) weitere Informationen und wichtige Links
Antragstellung bei einer der sieben Leitstellen, z. B.:
DIHK Service GmbH
Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon: 0 30 / 20 308 - 23 57, E-Mail: foerderung@berlin.dihk.de

www.dihk.de 

BAFA-Infos zum Programm 

Richtlinie

II. Wichtige Hinweise zur Beantragung von Zuschüssen(nach oben)

a)Bevor sie einen Berater-Vertrag abschließen, informieren Sie sich ausführlich über mögliche Zuschüsse und den Zeitpunkt der Beantragung. Bei den meisten Programmen ist es Pflicht, dass die Beantragung und die Zusage vor dem Abschluss des Beratervertrags erfolgt.
b)In der Regel ist die Möglichkeit und die Höhe eines Zuschusses auch davon abhängig, ob und wann Sie bereits Zuschüsse in der Vergangenheit erhalten haben. Grund: In den meisten Programmen werden EU-Gelder eingesetzt (sog. ESF-Mittel), wodurch Doppelförderungen in einem bestimmten Zeitraum eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen sein können.
c)Auch wenn Sie alle Voraussetzungen für den Erhalt eines Zuschusses erfüllen, heißt das nicht automatisch, dass Sie diesen Zuschuss auch bekommen.
d)Für die Antragsstellung müssen Sie ein Formular ausfüllen. Dieses können Sie bei den Förderstellen direkt herunterladen (Links siehe Gliederungspunkt I).
e)Lesen Sie in jedem Fall genau die Richtlinien und Merkblätter der in Frage kommenden Programme.

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