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KMU-Definition - wichtiges Kriterium für den Erhalt von Fördermitteln (Dokument-Nr.: 16826)
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Fördermittel im Überblick (Dokument-Nr.: 6336)
GEÄNDERTE BEWERTUNG
GRW-Förderung
Die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) fördert bestehende Unternehmen, aber auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben.
Das niedersächsische Wirtschaftministerium und die NBank haben die Rahmenbedingungen bekanntgegeben, die beim Beantragen eines GRW-Zuschusses gelten. Im Bewertungsschema gibt es mit Beginn des neuen Jahres kleine Änderungen. Bezuschusst werden weiterhin vor allem innovative und regionalpolitisch bedeutsame Vorhaben. Den 'innovativen Charakter' eines Vorhabens bewertet die NBank in Zusammenarbeit mit dem Innovationszentrum Niedersachsen (IZN). Die 'regionalpolitische Bedeutung' wird auf Basis von Vorschlägen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte erfolgen. Pro Jahr kann jede Kommune nun bis zu vier Vorschläge bei der NBank einreichen. Die Höhe der relevanten Fördersätze richtet sich weiterhin nach dem Investitionsort.
Was ändert sich konkret?
- Die Mindestpunktzahl für die Antragstellung gemäß den Qualitätskriterien wurde von bisher 250 Punkte auf 190 Punkte gesenkt.
- Bei der Bewertung der zu schaffenden Dauerarbeitsplätze wurde die neue Kategorie 15 bis 29 Dauerarbeitsplätze geschaffen.
Welche Fördergebiete gibt es im IHK-Gebiet?
| GRW-Förderkategorie | Landkreise |
| C-Gebiete | Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Celle |
| D-Gebiete | Heidekreis (ehemals Soltau-Fallingbostel), Gifhorn |
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die NBank muss vor (!) Beginn der Investition schriftlich (!) bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind. Um diese Feststellung treffen zu können, sind bereits bei Antragstellung
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- ausführliche Beschreibung und Begründung des Vorhabens
- eine hinreichend detaillierte Investitionsgüterliste sowie
- Vollmacht bei abweichendem Ansprechpartner
unbedingt vorzulegen.
Auf der Internetseite der NBank finden Sie weitere Informationen und die Antragsunterlagen zur GRW-Förderung. Bei Fragen empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme zu den NBank-Geschäftsstelle in unserer Region.
| Unternehmen | Ansprechpartner |
| in den Landkreisen Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Celle und dem Heidekreis | NBank-Geschäftsstelle in Lüneburg An der Münze 3 21335 Lüneburg Telefon: 04131/ 24443-333 |
| im Landkreis Gifhorn | NBank-Geschäftsstelle in Braunschweig Frankfurter Straße 3b 38122 Braunschweig Telefon: 0531/ 86667-333 |

