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BASISWISSEN

Der richtige Weg zu öffentlichen Finanzierungshilfen

Zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet der Staat Unternehmen und Existenzgründern öffentliche Finanzierungshilfen an. Auf dieser Seite erfahren Sie Grundsätzliches rund um dieses Thema. In unseren weiteren Dokumenten zu Öffentlichen Finanzierungshilfen können Sie sich dann gezielt über die einzelnen Programme informieren. Dort finden Sie auch die jeweils wichtigen Links, um schnell zu den relevanten Seiten der Förderinstitute zu gelangen.

I. Fördermittelarten

Öffentliche Finanzierungshilfen lassen sich in folgenden Gruppen zusammenfassen:

  • Darlehen
  • Bürgschaften
  • Beteiligungen
  • Zuschüsse

Zinsgünstige Darlehen bilden den weit größten Anteil des Angebots. Die Bedeutung der verständlicherweise vom Unternehmer bevorzugten Zuschüsse nimmt dagegen permanent ab.

II. Fördermittelgegenstände

Bei den Programmen wird gelegentlich zwischen der Finanzierung von

  • Investitionen und
  • Betriebsmitteln

unterschieden. Viele Programme schließen beides ein, bei manchen werden jedoch lediglich Investitionen gefördert.
Als Unterscheidungskriterium verwendet die größte deutsche Förderbank, die KfW-Mittelstandsbank, die Aktivierungsfähigkeit der zu finanzierenden Gegenstände: Besteht die Möglichkeit zum Ausweis in der Bilanz, erfolgt die Einstufung als Investition. Werden die Ausgaben jedoch gleich komplett als Aufwendungen verbucht, handelt es sich nach der KfW-Definition um Betriebsmittel.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich die KfW nicht immer an dieses Kriterium hält. Bei Zuordnungsschwierigkeiten in die eine oder andere Kategorie lohnt es sich daher immer, direkt bei den Förderbanken nachzufragen.

III. Allgemeine Voraussetzungen für Beantragung:

Für die Beantragung müssen bei den meisten Förderprogrammen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. kaufmännische und fachliche Eignung des Antragstellers
    (Qualifikation, Berufserfahrung in dem betreffenden Gewerbe)
  2. gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens
    (mitunter wird ein Eigenkapitaleinsatz von 15 Prozent gefordert)
  3. Wirtschaftliche Erfolgsaussicht des zu finanzierenden Vorhabens
    (daher ist oft die Erstellung eines Businessplans mit einer detaillierten Finanzplanung Pflicht)
  4. Das Unternehmen darf sich nicht in Schwierigkeiten (siehe EU-Definition) befinden
  5. Die Zugehörigkeit zur Gruppe der kleinen und mittelständischen Unternehmen ist bei vielen Programmen erforderlich
    (siehe EU-Definition)
  6. Antragstellung vor Beginn des Vorhabens

IV. Antragswege

Die Beantragung der Fördermittel hängen von der jeweiligen Fördermittelart (s. o.) ab. Während z. B. öffentliche Darlehen über die Hausbank beantragt werden, erfolgt die Antragstellung für Zuschüsse direkt beim ausreichenden Institut. Weiteres dazu finden Sie bei den jeweiligen Förderprogrammen in unseren Online-Dokumenten.

V. Hinweise zur Beantragung

  1. Lesen Sie die Merkblätter zu den Programmen. Diese finden Sie auf den Seiten der Förderinstitute.
  2. Programme sind teilweise auch kombinierbar. Dies ist bei der Planung einer optimalen Finanzierung unbedingt zu berücksichtigen.
  3. Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt von Fördermitteln besteht in der Regel nicht. Das heißt, es ist vom Unternehmer Überzeugungsarbeit zu leisten, um Fördermittel zu erhalten. Gerade im Zusammenhang mit der Beantragung von öffentlichen Darlehen ist eine professionelle Gestaltung der Unternehmer-Hausbank-Beziehung unerlässlich.

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DOKUMENT-NR. 17267

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