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FÖRDERAUSSCHLUSS

K.O.-Kriterium für Fördermittel

Sobald EU-Gelder in öffentlichen Förderprogrammen enthalten sind (was bei vielen der KfW- und NBank-Produkte der Fall ist), dürfen 'Unternehmen in Schwierigkeiten' nicht gefördert werden.

Gemäß dem Wortlaut der EU-Leitlinien befindet sich ein Unternehmen unabhängig von der Größe inbesondere dann in Schwierigkeiten, wenn

  • bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist.
  • bei Gesellschaften, in denen mindestens einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist.
  • unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind.

Zur Beurteilung des Vorliegens der o. g. Kriterien dürften in der Regel die letzten zwei Jahresabschlüsse des Unternehmens ausreichend sein.

Detaillierte Informationen zur EU-Definition 'Unternehmen in Schwierigkeiten' hält die KfW in einem Merkblatt bereit.

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DOKUMENT-NR. 17230

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