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Forfaitierung ist der Ankauf einer Forderung unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall (à forfait = im Bausch und Bogen ohne Regress). Dem i.d.R. deutschen Lieferanten werden die Forderungen (überwiegend in Wechselform) so abgenommen, dass er nur noch für den rechtlichen Bestand haftet, er aber nicht mehr das wirtschaftliche und politische Risiko trägt. Meistens werden vom Importeur Solawechsel beigebracht, die praktisch ein absolutes Zahlungsversprechen darstellen, wobei die Haftung des Indossant durch einen entsprechenden Vermerk (z.B. 'ohne Regress') ausgeschlossen wird. Bei einem Akzept muss gegenüber dem Aussteller eine Freistellungserklärung gegeben werden, die allerdings nur zivilrechtliche Bedeutung hat.
Für den Ankauf ist unerlässlich, dass der Akzeptant (oder bei Solawechsel der Aussteller) eine staatliche Stelle ist oder dass eine Sicherheit in Form einer (abstrakten) Bankgarantie, die unwiderruflich und übertragbar sein muss, einer Einreden ausschließende Bankbürgschaft, einer (Bank-) Wechseleinlösungsbürgschaft oder eines Akkreditivs beigebracht wird.
Der Forderungskäufer (i.d.R. Banken oder Spezialinstitute) übernimmt pauschal und einredefrei die Verbindlichkeit des ausländischen Importeurs und stellt damit den Exporteur von allen Risiken frei.
Vorteile der Forfaitierung für den Exporteur:
Im Vorfeld sind für ein Forfaitierungsgeschäft folgende Punkte zu beachten:
Wichtig:
In der Praxis hat es sich als zweckmäßig erwiesen, schon vor Abschluss des Kaufvertrages eine forfaitierungswillige Bank zu suchen und sich die Konditionen des zukünftigen Forfaitierungsgeschäftes bestätigen zu lassen, so dass man mit dem Abnehmer bereits im Kaufvertrag das Zahlungsmittel 'Solawechsel' vereinbaren kann wie auch ggf. die Übernahme bzw. die Teilübernahme der Forfaitierungskosten, sofern man diese nicht im Preis unterbringen kann. Sonderregelungen hinsichtlich Länderrisiken und Laufzeit möglich
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