. .
Illustration

ARBEITSPLÄTZE HALTEN

Regelungen zur konjunkturellen Kurzarbeit 2011

Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland reagiert die Bundesregierung auf die aktuelle Wirtschaftskrise. Darin enthalten sind auch Änderungen und Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld. Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass Unternehmen auch in Phasen rückläufiger Aufträge ihre Beschäftigten so weit wie möglich halten können. Die Änderungen beim Kurzarbeitergeld, die in der aktuellen Fassung befristet bis zum 31. März 2012 gelten, betreffen die folgenden Punkte:

  • Der Arbeitgeber wird von der Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) entlastet, die er bislang in voller Höhe getragen hat.
  • Eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist möglich, wenn ein vom Arbeitsausfall betroffener Arbeitnehmer an „berücksichtigungsfähigen” Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt, deren zeitlicher Umfang mindestens 50 Prozent der Ausfallzeit beträgt. Berücksichtigungsfähig sind alle beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Nicht öffentlich geförderte Qualifizierungsmaßnahmen sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Durchführung weder im ausschließlichen oder erkennbar überwiegenden Interesse des Unternehmens liegt noch der Arbeitgeber gesetzlich zur Durchführung verpflichtet ist.
  • Um Kurzarbeitergeld für einen oder mehrere Mitarbeiter beantragen zu können reicht es aus, wenn nachweislich ein Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent vorliegt. Die bislang gültige Regelung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem solchen Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Wahlweise ist diese alte Regelung weiterhin anwendbar, bei der auch Arbeitnehmer mit weniger als zehn Prozent Arbeitsaufall Kurzarbeitergeld beziehen können.
  • Bei Arbeitszeitkonten müssen keine Minusstunden aufgebaut werden, um Kurzarbeitergeld beziehen zu können.
  • Wurden Beschäftigungssicherungsvereinbarungen getroffen, die ein abgesenktes Entgelt beinhalten, so wirken sich diese nicht negativ auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus – es orientiert sich an dem ursprünglichen Arbeitsentgelt.
  • Kurzarbeit kann auch uneingeschränkt für Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte beantragt werden.
  • Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit werden gefördert.

  • Zusätzlich wurden Verfahrensvereinfachungen vorgenommen. So wurde z.B. das Formular zur Anzeige über den Arbeitsausfall von vier auf zwei Seiten gekürzt. Der Arbeitgeber muss nun nicht mehr detailliert angeben, welche Maßnahmen er zur Vermeidung des Arbeitsausfalls durchgeführt hat. Es reicht stattdessen die Erklärung, dass er überprüft hat, dass kein verwertbarer Resturlaub zur Verfügung steht und keine ungeschützten Arbeitszeitguthaben vorhanden sind und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um den Arbeitsausfall zu vermeiden.

Detaillierte Informationen zum Kurzarbeitergeld,relevante Ansprechpartner für Unternehmen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Rechenbeispiele zum Kurzarbeitergeld stehen auf den Internetseiten des BMAS www.einsatz-fuer-arbeit.de und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 25637

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04131 742-117
  • Fax: 04131 742-218

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr

Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr

Heidekreis (früher Soltau-Fallingbostel)

Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr

Landkreis Uelzen

Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr

Landkreis Celle

Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr

Landkreis Gifhorn

Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr

Stadt Wolfsburg

Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr

  • VERANSTALTUNGSHINWEISE ZUM THEMA