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RAT UND TAT

Einheitlicher Ansprechpartner

Unternehmen, die Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten oder sich in anderen EU-Ländern ansiedeln wollen, erhalten seit dem 1. Januar 2010 Unterstützung durch den so genannten 'Einheitlichen Ansprechpartner' (EA). Der EA berät über gewerberechtliche Marktzutritts- und Berufsausübungsvorschriften, und er begleitet Verwaltungsvorgänge, die mit der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit von Dienstleistungsunternehmen verknüpft sind. Diese zentrale Anlaufstelle, Kernstück bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, steht nicht nur den ausländischen sondern auch den inländischen Unternehmen zur Verfügung und soll eine spürbare Erleichterung bei Formalitäten und Genehmigungsverfahren bewirken.

Die Einrichtung von 'Einheitlichen Ansprechpartnern' ist durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie für alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtend vorgeschrieben. Ziel dieser Richtlinie ist der Abbau von Marktzutrittsbarrieren für Dienstleister im EU-Binnenmarkt. Nach ihrem Inkrafttreten haben alle EU-Mitgliedsstaaten ihr jeweiliges Recht auf Marktzugangsbeschränkungen hin überprüft und Hemmnisse durch Änderungen der jeweiligen Rechtsvorschriften reduziert. Da dies keinesfalls eine Rechtsangleichung und leider auch kaum eine Rechtsvereinfachung bedeutet, soll der EA den Unternehmen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen helfen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.

In Niedersachsen steht der EA aber auch allen inländischen Unternehmen und Existenzgründern als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützt die Unternehmen bei der Erlangung notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die erforderlichen Anträge und Dokumente können zentral über den Einheitlichen Ansprechpartner eingereicht werden, der diese an die zuständigen Behörden zur Bearbeitung weiterleitet. Sofern die Unternehmen das wünschen, koordiniert der EA die Verfahren und überwacht die Fristeinhaltungen.

Profitieren vom Einheitlichen Ansprechpartner kann z. B. ein italienischer Immobilienmakler, der ein Büro im Großraum Lüneburg eröffnen möchte oder ein Münchner Einzelhändler, der eine Filiale in Celle gründen möchte. Nicht zuständig ist der Einheitliche Ansprechpartner dagegen z. B. für Finanzdienstleistungen, Güter- oder Personenbeförderung, Industrie sowie die Bereiche Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht.

Der Einheitliche Ansprechpartner ist in Niedersachsen bei den Landkeisen aufgehängt und informiert

  • über Verfahren und Formalitäten.
  • über den Zugang zu öffentlichen Registern.
  • in Streitfällen über die Möglichkeiten im Umgang mit Behörden.
  • über die Beratungsleistungen von Verbänden und Organisationen.

Die Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie den EA mit der Betreuung ihrer Angelegenheiten beauftragen oder unmittelbar selbst zu den zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen. Wichtig ist, dass sich durch die Einschaltung des EA grundsätzlich nichts an den behördlichen Zuständigkeiten oder den Verwaltungsverfahren geändert hat. Es gehen insoweit keine Entscheidungsbefugnisse auf den EA über. Allerdings sind zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren in vielen Vorschriften die sogenannten Genehmigungsfiktionen eingearbeitet worden: Sofern die zuständige Behörde nicht in einem definierten Zeitraum entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt.

Aus IHK-Sicht ist der Grundgedanke des Einheitlichen Ansprechpartners gut. Effizient und bundeseinheitlich umgesetzt brächte er große Chancen für E-Government und Entbürokratisierung mit sich. Die Verlagerung der nationalen Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners auf die Ebene der Bundesländer hat allerdings zu einer extrem uneinheitlichen Administration des an sich guten Gedankens geführt und die IT-Umsetzung in effiziente E-Government-Verfahren beträchtlich erschwert. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ist vor diesem Hintergrund nicht ganz unwahrscheinlich.

Da uns als IHK die Funktionsfähigkeit der Einheitlichen Ansprechpartner sehr wichtig ist, sind Ihre Erfahrungen bei der Nutzung des EAs von großem Interesse.

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DOKUMENT-NR. 27916

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