. .
Illustration

ERLAUBNISPFLICHTIG

Existenzgründung im Pfandleihgewerbe

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde (i.d.R. die Ordnungsämter der kreisfreien Städte oder Landkreise). Das Erlaubnisverfahren prüft die Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Der Pfandleiher gewährt Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung des Darlehens neben Zinsen und Kosten. Er nimmt also Güter in Pfandverwahrung und zahlt dafür einen Geldbetrag aus.

Der Pfandvermittler verpfändet gewerbsmäßig gegen Entgelt im eigenem Namen die ihm übergebenen Sachen bei Pfandleihern und führt das erhaltene Darlehen an seinen Kunden ab.

I. Rechtsgrundlagen

-

§ 34 Gewerbeordnung in der Fassung vom 16. Juni 1998

-

Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiher-Verordnung i.d. Fassung vom 1. Juni 1976, zuletzt geändert durch Artikel 1 Absatz 1 zweites GewO-Änd. Gesetz vom 14.11.2001)

II. Erlaubnisvoraussetzungen

Antragsberechtigter:

natürliche und juristische Personen

bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GbR, OHG, KG einschließlich GmbH & Co KG) muss jeder Geschäftsführungsberechtigte die Erlaubnis beantragen.

Antragsunterlagen:

Polizeiliches Führungszeugnis ( zu beantragen beim Einwohnermeldeamt)

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Ordnungsamt)

Auskunft über Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre/ Betriebssitz der HR-Firma (zu beantragen beim Amtsgericht)

ggf. Handelsregisterauszug (zu beantragen beim Amtsgericht)

Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten

Rechtsanspruch auf Erlaubniserteilung besteht, wenn keine Versagungsgründe vorliegen. Die Erlaubnis gilt bundesweit. Die Industrie- und Handelskammer kann vor der Erteilung der Erlaubnis von der zuständigen Behörde zum Mittelnachweis gehört werden.

III. Pflichten des Gewerbetreibenden bei der Ausübung

-

Gewerbeanmeldung: Bei Beginn ist dem Ordnungsamt anzuzeigen, welche Räume der Gewerbebetrieb benutzt. Ein Wechsel der Räume muss ebenfalls angezeigt werden.

-

Buchführung über jedes Pfandleihgeschäft und Aufzeichnung von Daten über einzelne Geschäftsvorgänge sowie über die Verpfänder

-

Aufbewahrungspflichten der Aufzeichnungen, Unterlagen, Belege

-

Auskunftspflicht und Duldung der Nachschau gegenüber der Gewerbeaufsicht

-

Versicherungspflicht über den Pfänderbestand gegen Feuerschaden, Leitungswasserschäden, Einbruchsdiebstahl und Beraubung

Aushang der Pfandleiherverordnung in den Geschäftsräumen

IV. Darlehensvereinbarungen, Vergütung und Zinsen, Pfandverwertung

Die Pfandleiherverordnung enthält u. a. wichtige Vorschriften über

-

Mindestlaufzeit der Darlehen

-

Annahme von Pfändern

-

Aushändigung von Pfandscheinen mit festgelegtem Mindestinhalt

-

Aufbewahrung der Pfänder

-

Verwertung der Pfänder

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 5617

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04131 742-193
  • Fax: 04131 742-218

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr

Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr

Heidekreis (früher Soltau-Fallingbostel)

Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr

Landkreis Uelzen

Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr

Landkreis Celle

Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr

Landkreis Gifhorn

Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr

Stadt Wolfsburg

Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr

  • VERANSTALTUNGSHINWEISE ZUM THEMA