. .
Illustration

LIZENZ ERFORDERLICH

Gründung eines Postdienstunternehmens

Um ein Postdienstunternehmen zu gründen, das Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von bis zu 1000 Gramm gewerbsmäßig befördert, brauchen Sie eine Lizenz, die von der Bundesnetzagentur erteilt wird.

Die rechtlichen Grundlagen
für eine Lizenzerteilung ergeben sich aus dem Postgesetz.

Lizenzerteilung
Die Lizenzerteilung setzt gemäß § 6 PostG einen schriftlichen Antrag voraus, welcher neben allgemeinen Angaben zum Antragsteller und einer Beschreibung der geplanten lizenzpflichtigen Tätigkeit auch die Bezeichnung des Gebietes, in dem die lizenzpflichtige Tätigkeit ausgeübt werden soll, enthalten muss.

Versagungsgründe:
Eine Versagung der Lizenz erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn einer oder mehrere der Versagungsgründe des § 6 Abs. 3 PostG vorliegen. Ausweislich dieser Vorschrift ist notwendig, dass der Antragsteller für die Ausübung der Lizenrechte die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Aufnahme der lizenzpflichtigen Tätigkeit die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet würde, bzw. der Antragsteller die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizensierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet. Nach § 6 Abs. 3 PostG besitzt die erforderliche Leistungsfähigkeit derjenige, der die Gewähr dafür bietet, dass ihm die für den Aufbau und den Betrieb der zur Ausübung der Lizenzrechte erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen werden. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt derjenige, der die Gewähr dafür bietet, daß er als Lizenznehmer die Rechtsvorschriften einhalten wird, die notwendige Fachkunde demgegenüber derjenige, der Gewähr dafür bietet, daß die bei der Ausübung der Lizenzrechte tätigen Personen über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen werden.

Exklusivlizenz der Deutsche Post AG:
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 51 PostG in den Grenzen des § 51 Abs. 1 PostG bis zum 31. Dezember 2002 eine befristete gesetzliche Exklusivlizenz für die Deutsche Post AG für Briefsendung mit Einzelgewicht unter 200g bestand. Der Deutsche Bundesrat hat im Juli 2001 der Verlängerung dieses sog. Briefmonopols bis zum Jahre 2007 zugestimmt. Eine Tätigkeit Ihres Unternehmens in diesem Bereich noch vor dem 1. Januar 2008 ist infolgedessen in keinem Fall zulässig.

Lizenzfreie Tätigkeit:
Eine lizenzfreie Tätigkeit ist allein in den Grenzen des § 5 des PostG zulässig. Auch soweit keine Lizenz erforderlich ist, unterliegt das Erbringen von Postdienstleistungen jedoch einer Anzeigepflicht nach § 36 PostG.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 9375

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04131 742-193
  • Fax: 04131 742-218

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr

Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr

Heidekreis (früher Soltau-Fallingbostel)

Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr

Landkreis Uelzen

Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr

Landkreis Celle

Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr

Landkreis Gifhorn

Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr

Stadt Wolfsburg

Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr

  • VERANSTALTUNGSHINWEISE ZUM THEMA