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GEWERBLICH VERLEGEN

Gründung eines Verlages

I. Gewerberechtliche Aspekte der Gründung eines Verlages

Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen nach der Gewerbeordnung lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen also den Beginn dieser Tätigkeit - ebenso wie spätere wesentliche Veränderungen (z. B. bei Betriebsverlagerung) - bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Bezirks- oder Ortsamt anmelden. Sie benötigen keine besondere Gewerbeerlaubnis. (Zu Fragen zum Firmenrecht oder Handelsregister beachten Sie bitte auch unsere gesonderten Merkblätter.)

II. Wissenswertes, wenn Sie einen Verlag gründen wollen:

1. ISBN für Bücher

Die 'International Standard Book Number' (ISBN) macht als kurzes und eindeutiges Identifikationsmerkmal jedes Buch unverwechselbar. Sie begleitet das Verlagserzeugnis von seiner Herstellung an und dient dazu, die Registrierung zu vereinheitlichen und die Abwicklung der Bestellungen zu erleichtern. Die ISBN setzt sich aus einer vierteiligen Zahlenkombination zusammen und wird bem Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH beantragt.

2. ISSN für Zeitschriften und Zeitungen

Die 'International Standard Serial Number' (ISSN) dient der Titelidentifizierung von sogenannten fortlaufenden Sammelwerken, d. h. von Veröffentlichungen, die keinen von vornherein geplanten Abschluss haben und in aufeinander folgenden Teilen (Hefte, Bände, Jahrgänge) erscheinen. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Zeitschriften und Zeitungen. Die ISSN ist eine achtstellige Zahl, die bei der Deutschen Nationalbibliothek angefordert werden kann.

3. VLB-Verzeichnis lieferbarer Bücher

Ein wichtiger Bestandteil der buchhändlerischen Logistik ist das 'Verzeichnis lieferbarer Bücher' (VLB), das auf der ISBN aufbaut. Sie sollten bei der Buchhändler-Vereinigung GmbH Titelmeldeformulare abfordern, damit Ihre Veröffentlichungen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Nahezu alle Buchhandlungen und Großhändler verfügen über das VLB, das auch auf CD-ROM erhältlich ist.

4. Autorenvertrag

Grundsätzlich sollten Sie mit Ihren Autoren einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar regelt. Ein entsprechender Normvertrag kann beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angefordert werden.

5. Titelschutz/Titelschutz-Anzeige

Eine wesentliche Rolle bei der Verlagstätigkeit spielt der Titelschutz.

-Wenn Sie Zeitungen/Zeitschriften verlegen, prüfen Sie zuerst, ob der vorgesehene Titel nicht bereits anderweitig benutzt wird. Hierfür empfiehlt sich eine Recherche im Nachschlagewerk 'STAMM - Leitfaden durch Presse und Werbung'.
-Sie können darüber hinaus ein bibliografisches Auskunftsbüro einschalten, das gegen Gebühr ermittelt, ob ein Titel schon in Gebrauch ist. Ergibt die Recherche, dass der von Ihnen gewählte Titel noch frei ist, können Sie eine sogenannte Titelschutz-Anzeige ('Unter Hinweis auf § 5 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für ...') schalten.
-Zur Überprüfung, ob ein gewählter Buch-Titel noch frei ist, empfiehlt sich eine entsprechende Anfrage bei der Deutschen Bibliothek (siehe Adressen). Eine Titelschutz-Anzeige erfolgt dann in aller Regel im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (siehe Adressen).

6. Förderhilfen

Für die Gründung eines Verlages können die üblichen Förderhilfen des Bundes oder des Landes Niedersachsen in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Richtlinien sowie weitere Informationen zu öffentlichen Finanzierungshilfen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer.

7. Gesetze

Es ist empfehlenswert, insbesondere folgende Gesetzestexte einzusehen:

-Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG)
-Urheberrechtsgesetz (UrhG)

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