. .
Illustration

WEITERE ABGABE FÜR TV-NUTZUNG

VG-Media fordert Gebühren

Nach der GEMA und der GVL macht mit der neu gegründeten VG Media eine weitere Verwertungsgesellschaft urheberrechtlich begründete Forderungen geltend: Die Verwertungsgesellschaft (VG) Media, die die Interessen von 28 privaten Fernsehsendern sowie fast 50 privaten Hörfunksendeunternehmen vertritt, fordert von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Gasthöfe etc.) eine Urheberrechtsabgabe für die Kabelweitersendung von Funksendungen, also das Empfangen und Weiterleiten von Inhalten privater Fernseh- und Hörfunksender von einer zentralen Empfangs- und Verteileranlage zum Fernsehen oder zum Radio auf das Hotelzimmer.

Die Hoteliers sind gegenüber der VG Media gesetzlich verpflichtet, über die Anzahl der relevanten Zimmer Auskunft zu geben. Relevant sind die Zimmer, die über ein Fernsehen oder Radio verfügen und die ihre Sendesignale (Fernseh- und Hörfunkprogramme) über eine Verteileranlage erhalten. Erfolgt der Empfang unmittelbar über eine Zimmerantenne, wie es etwa beim digitalen Fernsehen (DVB-T) der Fall ist, entfallen die urheberrechtlichen Vergütungen.

Rechtsgrundlage: Die von der VG Media erhobene Forderung beruht auf dem in §§ 20, 20b i.V.m. § 87 Urheberrechtsgesetz definierten Senderecht bzw. Kabelweitersenderecht für Sendeunternehmen. Entscheidend ist somit nicht die öffentliche Wiedergabe, sondern das Senderecht, das heißt die Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehsendungen mittels Verteileranlagen. Verteileranlage ist jede Anlage, die Radio, Fernsehen, Tonträger und Bildtonträger weitersendet. Die Ansprüche basieren auch auf zwei Urteilen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 1993 und 1994 zur Weiterleitung von Funksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern sowie neueren Entscheidungen der Schiedsstelle.

Höhe der Forderungen: Die pauschalen Vergütungssätze belaufen sich auf 6,80 Euro je Zimmer und Jahr. Die Höhe der Vergütung wurde zwischen der VG Media und dem DEHOGA Bundesverband ausgehandelt. DEHOGA-Mitglieder erhalten einen Auslastungsabschlag und einen Nachlass von 20 Prozent und zahlen somit noch 4,60 Euro pro Zimmer und Jahr.

Die Rechtslage ist eindeutig, die Forderungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz rechtmäßig. Auch der DEHOGA hat die Rechtslage überprüft und sieht nach eigenen Angaben auf gerichtlichem Weg keine Aussicht auf Erfolg. Jeder Hotelier kann aber selbstverständlich die Berechtigung der urheberrechtlichen Forderungen bestreiten und sie gerichtlich überprüfen zu lassen.

Weitere urheberrechtliche Forderungen in diesem Zusammenhang:

Die GEMA (vertritt Ansprüche der Komponisten, Textdichter und Musikverleger) erhebt für die Weitersendung von Funksendungen mittels Verteileranlagen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen eine Vergütung. Diese beträgt in 2010 16,25 Euro pro Zimmer und Jahr.

Die GVL (vertritt Ansprüche der ausübenden Künstler (z.B. Sänger, Musiker) und Hersteller von Tonträgern und Videoclips), erhebt entsprechende Gebühren in Höhe von 50 Prozent des GEMA-Tarifes.

Weitere Anspruchsteller (Filmurheber, VG Wort, ausländische Sender) planen, noch in diesem Jahr ihre Forderungen gegenüber Hotels geltend zu machen. So ist zu befürchten, dass weitere urheberrechtliche Belastungen auf alle Beherbergungsbetriebe zukommen:

Forderungen der Filmurheber

Der DEHOGA setzt sich bereits seit 2000 mit der ZWF Zentralstelle zur Wiedergabe von Fernsehsendungen auseinander, in der vier Verwertungsgesellschaften aus dem Filmbereich zusammengeschlossen sind. Diese fordert ebenfalls für die Kabelweitersendung auf Hotelzimmer 16,25 Euro pro Zimmer/Jahr sowie für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (in der Lobby, in der Gastronomie, nicht jedoch im Hotelzimmer) 151,84 Euro pro Fernseher/Jahr, rückwirkend ab dem 1. Januar 2000. Hier ist eine Klage des DEHOGA aus 2000 bei der Schiedsstelle anhängig.

Forderungen der VG Wort

Die VG Wort, die die Rechte der Journalisten und Autoren von Wortbeiträgen vertritt, plant für die Kabelweitersendung auf Hotelzimmer ebenfalls 50 Prozent des GEMA-Tarifes zu fordern.

Forderungen ausländischer Sender

Anfang 2004 ist der Fernsehsender CNN an den DEHOGA herangetreten und hat ebenfalls Forderungen (30 Euro Zimmer/Jahr) für das Weitersenden von Signalen auf Hotelzimmer erhoben. Erste Verhandlungen wurden bereits Mitte 2004 abgebrochen.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 18063

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04131 742-117
  • Fax: 04131 742-218

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr

Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr

Heidekreis (früher Soltau-Fallingbostel)

Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr

Landkreis Uelzen

Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr

Landkreis Celle

Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr

Landkreis Gifhorn

Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr

Stadt Wolfsburg

Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr

  • VERANSTALTUNGSHINWEISE ZUM THEMA

  • MEISTGELESENE ARTIKEL

Einige Beispiele für gut strukturierte Businesspläne, die Gründer für Anschauungszwecke freigegeben haben. mehr

Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist die Einholung einer Gewerbeerlaubnis erforderlich. mehr