Nach der GEMA und der GVL macht mit der neu gegründeten VG Media eine weitere Verwertungsgesellschaft urheberrechtlich begründete Forderungen geltend: Die Verwertungsgesellschaft (VG) Media, die die Interessen von 28 privaten Fernsehsendern sowie fast 50 privaten Hörfunksendeunternehmen vertritt, fordert von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Gasthöfe etc.) eine Urheberrechtsabgabe für die Kabelweitersendung von Funksendungen, also das Empfangen und Weiterleiten von Inhalten privater Fernseh- und Hörfunksender von einer zentralen Empfangs- und Verteileranlage zum Fernsehen oder zum Radio auf das Hotelzimmer.
Die Hoteliers sind gegenüber der VG Media gesetzlich verpflichtet, über die Anzahl der relevanten Zimmer Auskunft zu geben. Relevant sind die Zimmer, die über ein Fernsehen oder Radio verfügen und die ihre Sendesignale (Fernseh- und Hörfunkprogramme) über eine Verteileranlage erhalten. Erfolgt der Empfang unmittelbar über eine Zimmerantenne, wie es etwa beim digitalen Fernsehen (DVB-T) der Fall ist, entfallen die urheberrechtlichen Vergütungen.
Rechtsgrundlage: Die von der VG Media erhobene Forderung beruht auf dem in §§ 20, 20b i.V.m. § 87 Urheberrechtsgesetz definierten Senderecht bzw. Kabelweitersenderecht für Sendeunternehmen. Entscheidend ist somit nicht die öffentliche Wiedergabe, sondern das Senderecht, das heißt die Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehsendungen mittels Verteileranlagen. Verteileranlage ist jede Anlage, die Radio, Fernsehen, Tonträger und Bildtonträger weitersendet. Die Ansprüche basieren auch auf zwei Urteilen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 1993 und 1994 zur Weiterleitung von Funksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern sowie neueren Entscheidungen der Schiedsstelle.
Höhe der Forderungen: Die pauschalen Vergütungssätze belaufen sich auf 6,80 Euro je Zimmer und Jahr. Die Höhe der Vergütung wurde zwischen der VG Media und dem DEHOGA Bundesverband ausgehandelt. DEHOGA-Mitglieder erhalten einen Auslastungsabschlag und einen Nachlass von 20 Prozent und zahlen somit noch 4,60 Euro pro Zimmer und Jahr.
Die Rechtslage ist eindeutig, die Forderungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz rechtmäßig. Auch der DEHOGA hat die Rechtslage überprüft und sieht nach eigenen Angaben auf gerichtlichem Weg keine Aussicht auf Erfolg. Jeder Hotelier kann aber selbstverständlich die Berechtigung der urheberrechtlichen Forderungen bestreiten und sie gerichtlich überprüfen zu lassen.
Weitere urheberrechtliche Forderungen in diesem Zusammenhang:
Die GEMA (vertritt Ansprüche der Komponisten, Textdichter und Musikverleger) erhebt für die Weitersendung von Funksendungen mittels Verteileranlagen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen eine Vergütung. Diese beträgt in 2010 16,25 Euro pro Zimmer und Jahr.
Die GVL (vertritt Ansprüche der ausübenden Künstler (z.B. Sänger, Musiker) und Hersteller von Tonträgern und Videoclips), erhebt entsprechende Gebühren in Höhe von 50 Prozent des GEMA-Tarifes.
Weitere Anspruchsteller (Filmurheber, VG Wort, ausländische Sender) planen, noch in diesem Jahr ihre Forderungen gegenüber Hotels geltend zu machen. So ist zu befürchten, dass weitere urheberrechtliche Belastungen auf alle Beherbergungsbetriebe zukommen:
Forderungen der Filmurheber
Der DEHOGA setzt sich bereits seit 2000 mit der ZWF Zentralstelle zur Wiedergabe von Fernsehsendungen auseinander, in der vier Verwertungsgesellschaften aus dem Filmbereich zusammengeschlossen sind. Diese fordert ebenfalls für die Kabelweitersendung auf Hotelzimmer 16,25 Euro pro Zimmer/Jahr sowie für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (in der Lobby, in der Gastronomie, nicht jedoch im Hotelzimmer) 151,84 Euro pro Fernseher/Jahr, rückwirkend ab dem 1. Januar 2000. Hier ist eine Klage des DEHOGA aus 2000 bei der Schiedsstelle anhängig.
Forderungen der VG Wort
Die VG Wort, die die Rechte der Journalisten und Autoren von Wortbeiträgen vertritt, plant für die Kabelweitersendung auf Hotelzimmer ebenfalls 50 Prozent des GEMA-Tarifes zu fordern.
Forderungen ausländischer Sender
Anfang 2004 ist der Fernsehsender CNN an den DEHOGA herangetreten und hat ebenfalls Forderungen (30 Euro Zimmer/Jahr) für das Weitersenden von Signalen auf Hotelzimmer erhoben. Erste Verhandlungen wurden bereits Mitte 2004 abgebrochen.