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aid Infodienst (Link: http://www.aid.de)
Gesetzliche Grundlage:
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 1. Januar 2006; 'Basis-Hygieneverordnung'
Inkraftsetzung:
Die bundeseinheitlich geltende Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) trat am 1. Januar 2006 in Kraft.
Geltungsbereich:
Die Verordnung gilt für die hygienischen Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln, Verarbeiten, Transportieren, Lagern und Verkaufen von Lebensmitteln, mit Ausnahme des Gewinnens von Lebensmitteln. Sie gilt auch für die Durchführung betriebseigener Maßnahmen und Kontrollen. Die LMHV lässt die spezialrechtlichen Hygienevorschriften (z.B. Milchverordnung, Fleischhygiene-Verordnung oder Fischhygiene-Verordnung) unberührt.
Was ist HACCP?
'Hazard Analysis (and) Critical Control Points' (HACCP) ist eine Risikoanalyse, die auf der Festlegung kritischer Punkte im gesamten Herstellungs- und Vertriebsprozess basiert. An diesen 'kritischen Kontroll-Punkten' muss der Inverkehrbringer von Lebensmitteln bestimmte Maßnahmen ergreifen, um gesundheitliche Risiken für den Verbraucher zu vermeiden.
Was sind Risiken?
Alle für den Verbraucher gesundheitsgefährdenden Umstände. Diese Risiken können biologischer, mikrobiologischer (z.B. Bakterien, Viren), chemischer (z. B. Aflatoxine) oder physikalischer Natur sein.
Wie führe ich eine HACCP-Analyse durch?
| - | Identifizierung der möglichen Risiken und Ermittlung der kritischen Punkte |
| - | Bestimmung der Grenzwerte für den kritischen Punkt (mikrobiologische, chemische und physikalische Grenzwerte) |
| - | Festlegung eines Überwachungssystems (wer kontrolliert wann, wo, wie, welchen Zustand) |
| Festlegung von Korrekturmaßnahmen (bei Abweichungen von den Grenzwerten) | |
| - | Festlegung der Überprüfungsmaßnahmen und Anfertigung von Kontroll-Checklisten (z. B. Warenannahme, Kühlräume, Produktionsräume, Sozialräume, Verkaufsräume, Gasträume, Temperaturkontrollen, Personalhygiene) |
In der LMHV werden Rahmenbedingungen als Mindestanforderungen vorgegeben. Die Unternehmen sollten den betrieblichen Anforderungen entsprechend auf dieser Grundlage die Überwachungs- und Überprüfungsmaßnahmen festschreiben und umsetzen.
Muss das Personal geschult werden?
Jedes Lebensmittelunternehmen hat die Schulung der Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit und Fortbildung zu gewährleisten. Dies wurde durch das 3. Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 25. Juli 1997 (BGBI. Teil I, S. 1925) rechtlich untermauert. Die LMHV verlangt nicht, dass die Schulungen durch Externe durchzuführen sind.
Ist eine Dokumentation erforderlich?
Eine Verpflichtung zur Dokumentation der Analyse ist Pflicht und wird als Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften und die Erfüllung der Sorgfaltspflicht angefertigt. Die Durchführung der Eigenkontrollen soll durch das Führen eigener betrieblicher Aufzeichnungen belegt werden. Die Dokumentation muss zwei Jahre aufbewahrt werden.
Wer bietet Schulungen an?
Schulungen werden von den Industrie- und Handelskammern angeboten, bitte erkundigen Sie sich nach den Terminen bei Christina Möller
Tel.: 04131 / 742-163
Fax: 04131 / 742-263
E-Mail: moeller@lueneburg.ihk.de
Literaturhinweise zum Thema HACCP
Prof. U. Arens-Azevedo, H. Joh, Mit HACCP sicher ans Ziel!, Hugo Matthaes Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Stuttgart, 2005, ISBN 3-87515-000-7.
C. Schünemann u.a., Schulungsheft zur Lebensmittelhygiene, Hugo Matthaes Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG Stuttgart, 1996, ISBN 3-87516-683-3.
L. Bertling, Auswirkungen der EU-Hygiene-Regelungen auf die Praxis, in: AID Verbraucherdienst Nr. 7, 1995, S. 154-159, Konstantinstraße 124, 53179 Bonn.
L. Bertling, Die neue bundeseinheitliche Lebensmittelhygieneverordnung, Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Tel. 069/75951221, Frankfurt a. Main, Dezember 1997.
L Bertling, Erlaubt Verboten in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, 6. Auflage, 1999, Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Tel. 069/75951221, ISBN 3-87150-651-6
M. D. Pierson, D. Corlett, HACCP Grundlagen der produkt- und prozeßspezifischen Risikoanalyse, Hamburg, 1993.
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, Hygiene-Leitfaden für die Gastronomie Umsetzung der Lebensmittelhygieneverordnung, August 1997, INTERHOGA GmbH, Kronprinzenstraße 46, 53173 Bonn.
DIHK, Neues europäisches Hygienerecht Fakten, Konsequenzen, Beispiele, April 1996, Deutscher Industrie- und Handelstag, Adenauerallee 148, 53113 Bonn, Tel. 0228 / 104-0.
Ecosan Hygiene GmbH, Euro-Hygieneplan, Handbuch, Postfach 1461, 63404 Hanau, 1995.
Bundesverband der Betriebsgastronomie e.V., Praxishandbuch zur Umsetzung der europäischen Hygienerichtlinien 93/43 EWG, Köln 1996.
Großküchenhygiene, in: AID Verbraucherdienst, Nr. 3132/1994, Konstantinstraße 124, 53179 Bonn.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, Hygiene in Küchen, ASI der Berufsgenossenschaft 8/20/93, Dynamostraße 7-11, 68165 Mannheim.
Leitfaden HACCP-Konzept, Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (Tel.: 0228 / 81 99 30)
Leitfaden für eine 'Gute Hygiene-Praxis' - Bundesverband des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels e.V., Tel.: 0228/919200
Weiterführende Literatur: HACCP-Infoservice, Behrs Verlag, Hr. Dr. Arno Langbehn, Tel.: 040/2270080
Für die Richtigkeit dieser Literaturhinweise übernehmen wir keine Garantie.
Wir empfehlen das Buch 'Lebensmittelhygiene', das vom aid herausgegeben wurde.
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