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Öffentliche Finanzierungshilfen (Dokument-Nr.: 12368)
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Alternative Finanzierungsinstrumente (Dokument-Nr.: 12369)
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Businessplan (Dokument-Nr.: 17767)
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Veranstaltungen und Beratungsangebote (Dokument-Nr.: 12485)
MIT KONZEPT
Finanz- und Finanzierungsplanung
A. Finanzplanung
Die Finanzplanung ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensplanung. Einerseits ist sie ein nicht wegzudenkendes Instrument zur finanziellen Steuerung des Unternehmens sowie zur frühzeitigen Erkennung drohender Finanzierungs- und Liquiditätsengpässe. Andererseits verlangen heute auch die Fremdkapitalgeber (z. B. die Banken) vor einem möglichen Engagement ausführliche Unterlagen zur finanziellen Situation des Unternehmens und zu dessen zukünftiger Entwicklung. Dargestellt wird dies im Rahmen eines Businessplanes, in dem die Unternehmensgründung bzw. das Investitonsvorhaben umfassend beschrieben wird. Neben der Analyse von z. B. Marktchancen und Zielgruppen stellt die Finanzplanung ein zentrales Element dieser Ausarbeitung dar.
Die Finanzplanung lässt sich in drei Teilbereiche aufteilen: die Kapitialbedarfsplanung, die Liquiditätsplanung und die Ertragsvorschau. Folgend werden diese Elemente kurz beschrieben.
I. Kapitalbedarfsplanung
Der erste Schritt der Finanzplanung ist die Ermittlung des voraussichtlichen Kapitalbedarfs für anstehende Investitionen bzw. die Unternehmensgründung. Inhalte sind nicht die laufenden Betriebskosten - diese werden in der Liquiditätsplanung berücksichtigt - sondern anfängliche, einmalige Ausgaben z. B. für Maschinen oder die Ladeneinrichtung. Dabei kann unterschieden werden, ob das Kapital langfristig oder für eine kurze Dauer benötigt wird. Langfristiges Kapital wird in der Regel für Aufwendungen des betrieblichen Anlagevermögens wie Grundstücke, Gebäude, Umbauten, Maschinen, Geschäftsausstattung sowie den Fuhrpark eingesetzt.
Mit Kapital geringerer Laufzeit werden beispielsweise Ausgaben für Anmeldungen, Genehmigungen, Warenanfangsbestände und Notargebühren beglichen.
Anmerkung:
Für die Finanzierung gilt generell, dass langfristiger Kapitalbedarf langfristig (z.B. durch Kredite mit langer Laufzeit) finanziert werden sollte und kurzfristiger Kapitalbedarf kurzfristig (z. B. durch Kredite mit kurzer Laufzeit).
II. Liquiditätsplanung
Damit Sie wissen, ob Sie in den nächsten Jahren JEDERZEIT über genügend liquide ("flüssige") Mittel verfügen können, müssen Sie einen Liquiditätsplan erstellen. In diesem Plan stellen Sie Ihre Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Dabei ist zu beachten, in welchem Monat Ihre geplanten Einnahmen zu Einzahlungen werden, also tatsächlich auf Ihrem Konto eingehen. Dieselbe Überlegung gilt für die Auszahlungen.
Da Ein- und Auszahlungen in der Regel nicht gleichzeitig erfolgen (investive Ausgaben, saisonale Schwankungen, Einräumung von Zahlungszielen), können Ihre Kassen- bzw. Kontenbestände stark schwanken. Zu Beginn einer Investition wird beispielsweise der Kaufpreis fällig, der u. U. gleich voll zu zahlen ist. Die aus der Investition resultierenden Zahlungseingänge sind dagegen erst in den Folgemonaten und -jahren zu erwarten.
Steht kein Geld mehr zur Verfügung, ist das Unternehmen illiquide, mit anderen Worten: Es droht die Zahlungsunfähigkeit. Diesem Fall ist unbedingt durch eine gute, realistische! Planung und durch daraus abgeleiteten Maßnahmen vorzubeugen. Wird aus der Liquiditätsplanung z. B. ersichtlich, dass die liquiden Mittel drei Monate nach der Investition (Gründung) aufgebraucht sind, sollte schon vor der Investitionsentscheidung für genügend finanzielle Mittel gesorgt werden, um diesen Engpass zu überleben. Kommt man dennoch in eine Situation, in der die Geldreserven knapp werden, können folgende Maßnahmen hilfreich sein:
| - | Kunden ein kürzeres Zahlungsziel einräumen |
| - | Skonto bei schneller Bezahlung |
| - | An- oder Teilzahlung vereinbaren |
| - | Ausgaben/Zahlungen verschieben |
| - | Professionelles Mahnungswesen einführen, ggf. Inkassobüro beauftragen |
| - | Abtretung von Forderungen an Ihr Kredit- bzw. Finanzierungsinstitut (Factoring) |
| - | Kurzfristigen Kredit bei Ihrer Bank aufnehmen (evtl. Rückgriff auf öffentliche Finanzierungshilfen wie z.B. den Unternehmerkredit der KfW-Mittestandsbank) |
III. Ertragsvorschau (auch Rentabilitätsvorschau genannt)
Der dritte Baustein der Finanzplanung ist die Ertragsvorschau. Sie ist wie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut und dient demzufolge der Ermittlung des voraussichtlichen Gewinns. Im Gegensatz zur Liquiditätsplanung wird hier nicht nach Ein- und Ausgaben, sondern nach Aufwendungen und Erträgen unterschieden: Während sich z. B. der Bar-Kauf einer Maschine unmittelbar auf den Kassenbestand auswirkt, stellt er bilanztechnisch einen Aktivtausch dar, der keinerlei Auswirkung auf die Ertragsvorschau hat. Dafür sind in diesem Teil der Planungsrechnung aber auch Posten enthalten, die keinerlei Zahlungswirksamkeit entfalten (also in der Liquiditätsplanung fehlen). Dazu gehören beispielsweise Abschreibungen und gebuchte Aufwendungen für zukünftige Verbindlichkeiten (Rückstellungen).
Anmerkung:
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte der Gewinn eines Einzelunternehmers mindestens so hoch sein wie ein für den Unternehmer angemessener, Unternehmerlohn. Denn von dem Gewinn ist die gesamte, private Haushalts- und Lebensführung zu finanzieren. Dazu gehören z. B. auch die Ausgaben für die soziale Absicherung des Unternehmers und ggf. seiner Familie.
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