(nach der Verordnung über das Bewachungsgewerbe vom 18. Juli 2003)
In der Regel finden die Unterrichtungsverfahren in Lüneburg statt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei einer anderen Kammer an einem Unterrichtungsverfahren teilzunehmen.
Mir ist bekannt, dass eine Teilnahme nur möglich ist, wenn die Teilnahmegebühr vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto der IHK (Kto.-Nr. 19901, BLZ 240 501 10, Sparkasse Lüneburg, Stichwort 'Bewachungsgewerbe') überwiesen worden ist. Unsere Rechnung geht Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung zu. Ein Rücktritt von dieser Anmeldung muss spätestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber der Kammer erklärt werden. Andernfalls wird im Regelfall eine Verwaltungsgebühr von (75 Euro) einbehalten.
Nur für ausländische Antragstelle:
Mit Absenden dieses Formulars bestätige ich, dass ich über die nach § 3 Abs. 1 der BewachV zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfüge. Mir ist bekannt, dass die Bescheinigung nach § 3 Abs. 2 der BewachV nicht ausgestellt werden kann, wenn sich während des Unterrichtungsverfahrens herausstellt, dass die vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse zum Verständnis der Unterrichtungsinhalte nicht ausreichen.
Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen können berücksichtigt werden.