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Das IHK-Beratungsangebot (Dokument-Nr.: 20188)
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Veranstaltungen für Gründer (Dokument-Nr.: 21131)
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Fördermittel im Überblick (Dokument-Nr.: 6336)
SANFTER EINSTIEG
Selbstständigkeit im Nebenerwerb
Berufliche Selbstständigkeit ist in der bundesdeutschen Gesellschaft stark verankert. Viele Gründungen erfolgen zunächst im Nebenerwerb. Gut ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründerinnen und -gründer planen, ihre Selbstständigkeit zukünftig zum Vollerwerb auszubauen. Die Möglichkeit, eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb zu beginnen, ist also eine wichtige Eintrittstür in das eigene Unternehmen.
Nicht jede Existenzgründung muss mit großem Aufwand oder hohen Kosten verbunden sein. Im Gegenteil: Es gibt auch für Sie die Möglichkeit, klein anzufangen:
- mit wenig Startkapital
- ohne Mitarbeiter
Besondere Formen von Kleingründungen
- Teilzeitgründungen: Besonders klein sind Teilzeitgründungen. Weil man, wie der Name schon sagt, nur einen Teil seiner Zeit in sie hineinsteckt. Sie kommen besonders für solche Gründerinnen und Gründer in Frage, die nur wenig Zeit zur Verfügung haben (zum Beispiel Mütter oder Väter).
- Nebenerwerbsgründungen: Sie sind eine Möglichkeit für solche Gründerinnen und Gründer, die eine feste Anstellung haben, diese aber zunächst nicht aufgeben wollen. Bei diesen Nebenerwerbsgründungen sind Sie also nicht hauptberuflich, sondern 'nebenbei' selbstständig. Was Sie mit Ihrem Unternehmen verdienen muss nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt damit vollständig zu bestreiten. Nebenerwerbsgründungen sind besonders interessant für Gründerinnen oder Gründer, die
- unsicher sind, ob die Selbstständigkeit das Richtige für sie ist
- testen wollen, ob die Idee, mit der sie sich selbstständig machen wollen, sich auch verwirklichen lässt und ob sie davon leben können
- Kinder und Haushalt versorgen müssen und kein Unternehmen gründen können, das einen 12-Stunden-Tag erfordert.
Vorteile von Kleingründungen - Geringeres Risiko: Wer (zunächst) allein in die Selbstständigkeit startet, kann feststellen, ob seine Geschäftsidee 'trägt' und der Markt dafür vorhanden ist. Und das ohne große Kostenbelastungen und Verantwortung für angestellte Mitarbeiter
- Geringerer Kapitalbedarf: Wer 'klein' anfängt, kann dies in der Regel auch aus dem eigenen Geldbeutel finanzieren und ist unabhängig von Kreditinstituten und Sicherheiten für Kredite
- Guter Test: Viele Gründerinnen und Gründer befürchten, dass ihr Einkommen aus der Unternehmertätigkeit zu gering ist, um den eigenen Lebensunterhalt (und den der Familie) zukünftig allein davon zu sichern. Mit einer Nebenerwerbs- oder Teilzeitgründung (und der Sicherheit weiterer feste Einkünfte) kann man zunächst einfach testen, ob 'mehr drin ist'. Und - nicht zu vergessen - ob man für die Selbstständigkeit 'taugt'
- Genug Zeit: Nicht jeder Gründer hat die Zeit, um ein 'full-time-Unternehmen' zu führen. Dies betrifft nicht zuletzt Gründerinnen, die für ihre Kinder sorgen müssen. Für Nebenerwerbs- oder Teilzeitgründungen reicht die Zeit womöglich schon, vor allem dann, wenn ein Unternehmen mit anderen Gründerinnen oder Gründern zusammen betrieben wird
- Mehr Geld: Eine Nebenerwerbsgründung kann auch dazu genutzt werden, ein festes Einkommen aus einer Angestelltentätigkeit aufzubessern.
Tipps für Kleingründerinnen und Kleingründer
Wenn Sie eine Nebenerwerbsgründung planen, sollten Sie
- gezielt nach einer Geschäftsidee für ein Unternehmen suchen, das möglichst geringe laufende Kosten (zum Beispiel Miete) und Investitionen (zum Beispiel Büroausstattung) erfordert. Halten Sie die Kosten so niedrig wie möglich.
- prüfen, ob Sie mit dieser Geschäftsidee Ihr Unternehmen auch tatsächlich stundenweise betreiben können. Bei einem Einzelhandelsgeschäft ist dies zum Beispiel regelmäßig nicht möglich
- überlegen, welche Geschäftsideen auch Entwicklungsmöglichkeiten zulassen, zum Beispiel vom Schreibbüro zum Sekretariatsservice für Unternehmen oder vom Frühstücksservice für Büroangestellte zum eigenen Café.
Wenn Sie noch angestellt sind, regelt Ihr Arbeitsvertrag, ob und in welchem Umfang Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch selbstständig tätig sein dürfen.
In manchen Fällen muss Ihr Arbeitgeber zustimmen. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht dazu beraten. Achten Sie auf alle Fälle darauf, dass Ihre Geschäftsidee nicht in Konkurrenz zum Unternehmen Ihres Arbeitgebers steht. Wenn Sie arbeitslos sind kann Ihnen Arbeitslosengeld oder -hilfe nur weiterhin gewährt werden, wenn der zeitliche Umfang Ihrer Nebentätigkeit 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht. Sollte Ihre Arbeitszeit 15 Stunden oder mehr betragen, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und erhalten keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit. Erreichen Sie also die 15- Stunden-Grenze, sollten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss, bzw. bei der Arbeitsgemeinschaft das Einstiegsgeld, beantragen, welche speziell für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie die 15-Stunden-Grenze nicht erreichen, wird der Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit, der über dem Freibetrag von 165,00 Euro im Monat liegt, vom Arbeitslosengeld beziehungsweise von der Arbeitslosenhilfe abgezogen. Wenn Sie nicht allein gründen können oder wollen, können Sie das Unternehmen gemeinsam mit anderen gründen und führen. Teamgründungen bringen für Gründerinnen und Gründer viele Vorteile. Im Team lassen sich fachliche oder kaufmännische Defizite ausgleichen.
Mehr Gründungspartner bedeuten auch mehr Eigenkapital, so dass die Finanzierung von notwendigen Anschaffungen leichter möglich ist.
Darüber hinaus bieten Teamgründungen für Gründerinnen und Gründer einige besondere Vorteile:
- Leichtere Kinderbetreuung: Speziell Gründerinnen können von Teams ganz besonders profitieren. Haben die Gesellschafterinnen zum Beispiel betreuungspflichtige Kinder, kann gemeinsam eine Tagesmutter engagiert oder aber ein separater Raum eingerichtet werden, in dem eine Hilfskraft die Kinder betreut. Fällt eine der Unternehmerinnen aus weil ein Kind krank ist, bricht nicht gleich das ganz Geschäft zusammen.
- Weniger Zeitaufwand: Darüber hinaus bieten Teams auch einen guten Einstieg für diejenigen, die erst einmal nur in Teilzeit ein Unternehmen führen können oder möchten. Sie können sich die Zeit mit einer Partnerin oder einem Partner entsprechend aufteilen.
- Weniger Risiko: Viele Gründerinnen und Gründer haben Bedenken, ob das Unternehmen auch tatsächlich sie oder ihre Familie ernähren kann. Sie wollen oftmals keine oder nur geringe öffentlichen Gelder oder Überziehungskredite in Anspruch nehmen. Um sich nicht zu verschulden, starten viele ihre Selbstständigkeit vom Büro in den eigenen vier Wänden aus, oft auch mit gebrauchten Gerätschaften. Hier kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, eine Partnerin oder einen Partner mit ins Boot zu nehmen, um Kosten zu teilen und Investitionen gemeinsam zu finanzieren.

