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FÖRDERGELD

Einstiegsgeld der Arbeitsgemeinschaften

Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II (ALG II) und kann bis zu zwei Jahre gewährt werden.

Grundsätzlich beträgt der Zuschuss 50 Prozent der Regelleistung von 345 Euro, also 172 Euro. Zusätzlich kann unter Berücksichtung der Größe der Familie bzw. Bedarfsgemeinschaft ein 10 %-iger Zuschuss pro zusätzliches Familienmitglied gewährt werden.

Die Förderung darf für maximal zwei Jahre vergeben werden, wobei bei Förderungen von mehr als einem Jahr eine 'Zuschussdegression' stattfinden soll. Das heißt: Die Förderung wird nach zwölf Monaten in aller Regel gekürzt.

Voraussetzung für die Förderung:

  • Anspruch auf ALG II
  • Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit
  • Positives Gutachten einer fachkundigen Stelle

Bei dem Einstiegsgeld handelt es sich um eine Kann- Leistung. Die Vergabe der Mittel liegt also im Ermessen des zuständigen Fallmanagers.

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DOKUMENT-NR. 20462

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