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FREIWILLIGE ABSICHERUNG

Arbeitslosenversicherung

Wer kann Anträge stellen?
Existenzgründer haben die Möglichkeit, einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung zu stellen. Voraussetzung ist eine selbstständige Tätigkeit, die mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst. Bezieher des ALG II können keine Anträge stellen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um antragsberechtigt zu sein, muss der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Es kann auch der Bezug von Entgeltersatzleistungen vorangegangen sein. Für die Antragsberechtigung spielt es keine Rolle, ob diese Zeit zusammenhängend oder aber durch einzelne Beschäftigungen nachgewiesen wird.

Wie läuft die Beantragung?
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung ist ab 2011 spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit am Wohnsitz zu stellen.

Wie hoch sind die Beiträge?
Die monatlichen Beiträge betragen bei laufenden Versicherungsverhältnisse in 2011 38,33 Euro (West) bzw. 33,60 Euro (Ost). Damit hat sich der Beitrag im Vergleich zu 2010 verdoppelt. In 2012 findet dann noch einmal eine Verdoppelung statt. Existenzgründern wird als Starthilfe der Einstieg in das Versicherungsverhältnis generell zu einem zunächst hälftigen Beitrag für mindestens 1 Jahr angeboten.

Wann beginnt bzw. endet das Vertragsverhältnis?
Das Versicherungspflichtverhältnis beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Antragstellung gegeben waren (z.B. Tag der Existenzgründung). Es endet nicht mehr automatisch, wenn der Selbstständige eine Entgeltersatzleistung bezieht, sondern ruht zunächst. Der Versicherte kann das Versicherungspflichtverhältnis künftig frühestens zum Ablauf von 5 Jahren nach Versicherungsbeginn mit einer einzuhaltenden Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Ist die Beitragszahlung länger als 3 Monate im Verzug endet in jedem Fall der Anspruch auf Versicherungsleistung. Ob das Versicherungsverhältnis und damit die Beitragspflicht beendet ist, ist nach bisherigen Informationen unsererseits nicht abschließend einzuschätzen. 

Bestehende Versicherungsverhältnisse sind mit dem Jahreswechsel in Versicherungspflichtverhältnisse zu neuen Bedingungen übergegangen. Versicherte hatten bis zum 31. März 2011 Zeit, das Versicherungsverhältnis rückwirkend zum 31. Dezember 2010 mit schriftlicher Erklärung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu kündigen.    

Welche Ansprüche auf Arbeitslosengeld habe ich?

EinzahlungszeitraumAnspruch auf Arbeitslosengeld
12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monate15 Monate*
36 Monate18 Monate*

 * nur nach Vollendung des 55. Lebensjahres

Wie hoch ist mein Arbeitslosengeldanspruch*?
Die Höhe des Anspruches richtet sich nach dem Qualifikationsgrad des Antragstellers:

 WestOst
Akademiker1.245,301.110,00
Fachhochschüler
bzw. Meister
1.098,30961,80
Facharbeiter919,80769,20
Ungelernte706,80597,30

Angaben in Euro

* Annahme: Steuerklasse III, kein Kind


Das neue 'Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag' hat sich in der Beitragshöhe sowie in Zugangs- und Kündigungsmöglichkeiten deutlich verändert. Zur Abwägung, ob für Sie eine Absicherung nach neuen Bedingungen in Frage kommt, kontaktieren Sie Ihre örtlich zuständige Bundesagentur für Arbeit.    

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DOKUMENT-NR. 19095

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