Externe Links
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Bundesministerium für Gesundheit (Link: http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_1168682/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/G/Glossarbegriff-Gesetzliche-Krankenversicherung.html)
Sie befinden sich hier: IHK > Existenzgründung und Unternehmensförderung > Existenzgründung > Versicherung und Soziale Absicherung > Krankenversicherungspflicht für Selbstständige
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde eine Krankenversicherungspflicht für die gesamte Wohnbevölkerung eingeführt. Dies betrifft auch gut 32.000 Selbstständige, die derzeit keine Krankenversicherung haben. Die Versicherungspflicht gilt aber auch für Personen, die aus anderen Gründen nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind und keine anderweitige Versicherung abgeschlossen haben. Dies können z. B. Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der GKV-Versicherungspflichtgrenze sein.
Grundsätzlich muss man in das Versicherungssystem zurückkehren, in dem man zuletzt versichert war. Wurde einem Selbstständigen z. B. aufgrund von Zahlungsversäumnissen der Versicherungsvertrag durch seine Krankenkasse gekündigt, muss sie ihn seit dem 1. April 2007 wieder aufnehmen. Zudem wird der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige in der GKV von derzeit 250 auf rund 170 Euro abgesenkt. Personen, die vorher gar nicht versichert waren, müssen sich in dem System versichern, dem sie aufgrund ihrer zuletzt ausgeübten Beschäftigung zuzuordnen sind.
Selbstständige, die bisher nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, haben auf jeden Fall Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV). Dies zum sog. Standardtarif. Zeitgleich wurde der Standardtarif auf den sog. Basistarif umgestellt. Die Beiträge orientieren sich an Geschlecht und Alter (ohne weitere Risikozuschläge) und dürfen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten.
Weitere Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums sowie unter dem Bürgertelefon zum Thema Versicherungsschutz: 01805 - 99 66 01.
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