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ABSCHLÜSSE

Berufsanerkennung im Verkehrsgewerbe

Von der Umsetzung der EU-Verordnung 1071/2009 in deutsches Recht ist auch die Anerkennung von Bildungsabschlüssen als Fachkundenachweis im Verkehrsgewerbe betroffen. Durch die neue EU-Berufszugangsverordnung gibt es Anpassungen der nationalen Verordnungen Straßenverkehr (PBZugV) und Güterkraftverkehr (GBZugV).

Was ändert sich mit der neuen EU-Regelung?

Eine Anerkennung bestehender Abschlüsse durch die IHK ist nach derzeitigem Stand nur möglich, wenn der Antrag bis zum 2. Dezember 2011 bei der IHK eingeht. Ist diese Frist verstrichen, muss eine Sachkundeprüfung als Nachweis der fachlichen Eignung abgelegt werden.

Wie erfolgt die Anerkennung durch die IHK?

Die zuständige IHK stellt den Antragstellern auf Grundlage der vorgelegten Prüfungszeugnisse einen Fachkundenachweis gemäß Anhang III der EU-Berufszugangsverordnung aus.

Welche Abschlüsse können durch die IHK anerkannt werden?

Im Personenverkehr gem. Anlage 4 zu § 6 Abs. 1 PBZugV:

  • Abschlussprüfung zum Kaufmann / zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrswirt / zur Verkehrswirtin
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt / Diplombetriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler / Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfachrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
    (Auf Grund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 22 aus 2007)

Im Güterkraftverkehr gem. Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 GBZugV:

  • Abschlussprüfung zum Kaufmann / zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
  • Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann / zur Speditionskauffrau
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt / zur Verkehrsfachwirtin
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
  • Zusätzlich auf Grund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 23 aus 2007
    Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre / Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
    Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrswirtschaft, Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn

Gibt es eine Übergangsregelung?

Nach derzeitigem Stand soll es nur für den Güterkraftverkehr eine Übergangsregelung geben. Diese sieht eine Bescheinung der IHK für die genannten Berufsabschlüsse auch nach dem 4. Dezember 2011 vor, wenn die Ausbildungen bis zum 4. Dezember 2011 begonnen oder beendet wurden. Da der Bundesrat diesem Vorschlag in seinen Sitzungen (Ausschuss am 23. November, Plenum am 15. Dezember 2011) allerdings erst noch zustimmen muss, empfehlen wir auch in diesen Fällen eine Umschreibung. Über eine entsprechende Übergangsregelung für den Straßenpersonenverkehr wird auf Bundesebene noch beraten.

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