-
Aufsichtsräte und Beiräte (Dokument-Nr.: 17732)
Externe Links
-
Mittelstand-Plus (Link: http://www.mittelstand-plus.de)
Sie befinden sich hier: IHK > Existenzgründung und Unternehmensförderung > Unternehmensführung > Der Beirat in mittelständischen Unternehmen > Der Beirat im mittelständischen Unternehmen
I. Funktionen
Jeder Gesellschaft schreibt das Gesetz bestimmte Organe vor. So muss etwa eine GmbH eine Gesellschafterversammlung, mindestens einen Geschäftsführer und – sofern die Gesellschaft der Mitbestimmung unterliegt – einen Aufsichtsrat haben.
1. Der Beirat lässt sich auf individuelle Bedürfnisse des Unternehmens zuschneiden
Auf freiwilliger Basis können Sie die Gesellschaft zusätzlich mit einem Beirat ausstatten. Er nimmt individuell festgelegte Beratungs-, Überwachungs- und Ausgleichfunktionen wahr. Damit lassen sich seine Aufgaben den Bedürfnissen des einzelnen Unternehmens optimal anpassen. Übrigens ist die Bezeichnung 'Beirat' nirgends vorgegeben. Häufig heißt ein solches Organ auch 'Verwaltungsrat' oder 'Gesellschafterausschuss'.
2. Beirat kann die Geschäftsführung beraten
Als Unternehmer müssen Sie grundlegende Entscheidungen treffen, die für Ihr Unternehmen eine große Tragweite haben. Hier eignet sich der Beirat als Gesprächsforum. Darin können Sie sich mit anderen unternehmerisch denkenden, weit blickenden und erfahrenen Persönlichkeiten austauschen. Der Beirat kann durch seinen von außen kommenden Rat Betriebsblindheit verhindern, neue Wege aufzeigen und das Risiko von Fehlentscheidungen mindern. Außerdem zwingen Sie sich, eigene Ideen vor anderen zu begründen, was erfolgreiche Konzepte fördert.
3. Der Beirat kann Expertenwissen beisteuern
Mittelständische Unternehmen können nicht wie große Konzerne über personalintensive Stab- oder Geschäftsfelder verfügen. Als Ausgleich kann hier ein Beirat wertvolles Fachwissen zu Unternehmensführung, Finanzierung, Recht und Steuern zuführen. Sie können mit dieser Hilfe dann sachkundiger und schneller entscheiden.
4. Der Beirat kann die Geschäftsführung kontrollieren
Häufig haben mittelständische Unternehmen viele Gesellschafter; z. B. die Erben des Gründers bei einem seit mehreren Generationen bestehenden Unternehmen. Auch können fremde Gesellschafter aufgenommen werden, um die Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Ist die Gesellschafterversammlung dann in sich zerstritten oder nicht mit Unternehmertypen besetzt, mögen Sie mit ihr äußerst ungern alle anstehenden Fragen besprechen, geschweige sich von ihr überwachen lassen. Hier kann ein Beirat dafür sorgen, dass ein schlankes, kompetentes und entscheidungsfähiges Gremium die Geschäftsführung kontrolliert.
5. Der Beirat kann zwischen Gesellschaftern schlichten und vermitteln
In einer zersplitterten Gesellschafterversammlung nehmen die Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern erfahrungsgemäß mit der Zeit zu. Es bedarf immer neuer Anstrengungen, Konflikte zu begrenzen. Zugleich wird die Willensbildung unter den Gesellschaftern schwieriger, Mehrheitsbeschlüsse sind aufwändiger zu erzielen. Hier kann ein Beirat, der das Vertrauen aller Gesellschafter genießt, kraft seiner Autorität vermitteln und schlichten. Er kann sogar als Schiedsrichter handeln und langwierige Gerichtsverhandlungen ersparen.
0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)
Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr
Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr
Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr
Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr
Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr
Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr
Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr
Einige Beispiele für gut strukturierte Businesspläne, die Gründer für Anschauungszwecke freigegeben haben. mehr
Überdenken Sie Ihre Geschäftsidee kritisch und genau. Schätzen Sie Entwicklung, Potenzial und Risiko möglichst realistisch ein. Ein professionelles Unternehmenskonzept ist der erste Schritt zu einem erfolgreichen Unternehmen. mehr
In Deutschland unterliegt der Güterkraftverkehr dem Güterkraftverkehrsgesetz. Die Selbstständigkeit im Güterkraftverkehrsgewerbe ist an einige Voraussetzungen geknüpft, die hier beschrieben werden. mehr
Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist die Einholung einer Gewerbeerlaubnis erforderlich. mehr
© Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Die IHK vertritt die Interessen von über 60.000 gewerblichen Unternehmen aus den Landkreisen Harburg, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Heidekreis, Celle und Gifhorn sowie der Stadt Wolfsburg gegenüber Politik und Verwaltung.
© Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Für die Richtigkeit können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.