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Inkasso (Dokument-Nr.: 13975)
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Factoring (Dokument-Nr.: 16834)
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Der Avalkredit (Dokument-Nr.: 19200)
Externe Links
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Creditreform (Link: http://www.creditreform.de/)
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Bürgel (Link: http://www.buergel.de/)
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Welcher Unternehmer kennt das nicht: Die Auftragslage ist eigentlich zufriedenstellend, die Leistungen werden gut und pünktlich erbracht. Trotzdem sieht der Kontostand nicht rosig aus. Grund ist die schlechte Zahlungsmoral der Kunden. Es können teure Überziehungskredite oder sogar erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten entstehen. Unternehmer sollten deshalb ihre Gläubiger und die ausstehenden Zahlungen (Forderungen) im Auge behalten. Sie müssen sich wie professionelle Kreditgeber verhalten und ihre Forderungen aktiv 'managen'.
Grundsätzlich lassen sich drei Bereiche des Forderungsmanagements unterscheiden:
a) Maßnahmen im Unternehmen
b) Einzug fälliger Forderungen durch Dritte
c) Absicherung des Ausfallrisikos
a) Forderungsmanagement - Maßnahmen im Unternehmen
b) Einzug fälliger Forderungen durch Dritte - Forderungsmanagement durch Inkasso
Als sogenanntes 'Inkasso' wird der Einzug fremder - bzw. zum Zwecke des Einzugs abgetretener - Forderungen verstanden. Die überwiegende Mehrzahl ordentlicher Inkassoverfahren wird in Kombination mit dem Mahnwesen von Factoring-Unternehmen betrieben. Im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung spielt insbesondere das Dokumenteninkasso eine besondere Rolle. Sofern Forderungen durch einen Wechsel verbrieft sind, folgt ebenfalls nach durchgeführtem Wechselprotest und evtl. erfolglosem Wechselprozess das Inkasso der Forderungen von den übrigen Wechselbeteiligten. Sofern eine Forderung nicht abgetreten bzw. verkauft wurde, und so von einem neuen Eigentümer eingezogen wird, handelt es sich bei einem Inkasso für fremde Rechnung um einen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB.
c) Forderungsmanagement durch Absicherung des Ausfallrisikos
Durch folgende zwei Verfahren kann das Ausfallrisiko abgesichert werden. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass für die Leistung natürlich auch Kosten anfallen. Bevor man also einen externen Dienstleister engagiert, sollte eine qualifizierte Kosten-Nutzen-Bewertung erfolgen.
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