. .
Illustration

UMSATZ IST NICHT ALLES

Forderungsmanagement

Welcher Unternehmer kennt das nicht: Die Auftragslage ist eigentlich zufriedenstellend, die Leistungen werden gut und pünktlich erbracht. Trotzdem sieht der Kontostand nicht rosig aus. Grund ist die schlechte Zahlungsmoral der Kunden. Es können teure Überziehungskredite oder sogar erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten entstehen. Unternehmer sollten deshalb ihre Gläubiger und die ausstehenden Zahlungen (Forderungen) im Auge behalten. Sie müssen sich wie professionelle Kreditgeber verhalten und ihre Forderungen aktiv 'managen'.

Grundsätzlich lassen sich drei Bereiche des Forderungsmanagements unterscheiden:

a) Maßnahmen im Unternehmen
b) Einzug fälliger Forderungen durch Dritte
c) Absicherung des Ausfallrisikos

a) Forderungsmanagement - Maßnahmen im Unternehmen

  • Bauen Sie eine persönliche Geschäftsbeziehung zum Kunden auf!
    Durch den Aufbau einer persönlichen Geschäftsbeziehung wird es Ihrem Kunden schwerer fallen, fällige Forderungen nicht zu begleichen. Bei Zahlungsschwierigekeiten erleichtert ein Vertrauensverhältnis des weiteren, konstruktive Lösungen - wie z. B. Zahlung in mehreren Raten - zu vereinbaren.
  • Prüfen Sie die Kreditwürdigkeit (Bonität) Ihrer Kunden!
    Räumen Sie nur Kunden, die Sie vor Abschluss der Lieferverträge überprüft haben, Zahlungsziele ein. Greifen Sie dabei auf alle verfügbaren Informationen zurück, die eine Bewertung der Kundenbonität erlauben. Kunden mit unzureichender oder unbekannter Bonität sollten Sie keinen Kredit einräumen. Bonitätsauskünfte (z. B. bei Creditreform oder Bürgel) sind oft ihr Geld wert.
  • Skonto statt großzügiger Zahlungsziele
    Verkaufen Sie Ihre Leistung nicht über großzügige oder branchenunübliche Zahlungsziele. Bieten Sie Ihrem Kunden lieber Anreize, möglichst frühzeitig zu zahlen. Belohnen Sie ihn durch Skontoangebote, z. B.: 3 Prozent bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, 2 Prozent innerhalb von 20 Tagen, 1 Prozent innerhalb von 30 Tagen.
  • Stellen Sie Ihre Rechnungen so schnell wie möglich!
    Wenn Sie Ihre vereinbarte Leistung erbracht haben, zögern Sie nicht damit, unverzüglich Ihre Forderung in Rechnung zu stellen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie die erbrachten Leistungen korrekt und vollständig aufzählen. Stellen Sie sicher, dass die jeweils vereinbarten Preise in Rechnung gestellt werden. Jede Ungenauigkeit, jeder Fehler in Ihrer Rechnung kann von Ihrem Kunden dazu genutzt werden, die Zahlung hinauszuschieben oder zu verweigern. Bei neuen oder unzuverlässigen Kunden sollten Sie gleich bei Lieferung kassieren.
  • Anzahlungen aushandeln
    Gerade bei Auftragsarbeiten sind Anzahlungen üblich. Erhalten Sie so einen Vorschuss, kann der Kunde eine Erfüllungsbürgschaft fordern, die ihm die Gegenleistung absichert.
  • Bequeme Zahlung anbieten
    Machen Sie Ihrem Kunden die Zahlung so einfach wie möglich. Fügen Sie vor ausgefüllte Überweisungsformulare bei, der Kunde muss dann nur noch unterschreiben und seine Kontoverbindung angeben.
  • Lastschriftverfahren bei Stammkunden nutzen
    Mit dem Lastschriftverfahren können Sie die fälligen Zahlungen Ihrer Kunden selbst einziehen. Die Forderungen werden bei Einreichen bei der Bank sofort gutgeschrieben. Es gibt zwei Arten von Lastschriftverfahren:
    1. Einzugsermächtigungsverfahren (Bankeinzug): Sie besorgen sich zuvor die schriftliche Einverständniserklärung des Kunden. Der Kunde kann innerhalb von 6 Wochen der Abbuchung widersprechen. Anwendung bei regelmäßig einzuziehenden Kleinbeträgen.
    2. Abbuchungsauftrag: Ihr Kunde erlaubt seiner Bank, Ihre Lastschriften abzubuchen. Diese Erlaubnis kann er jederzeit widerrufen. Anwendung bei unregelmäßig einzuziehenden größeren Beträgen.
  • Überwachen Sie Ihre Zahlungseingänge!
    Stellen Sie sicher, dass Zahlungstermine und Zahlungsbeträge in Ihrem Rechnungswesen genauestens überwacht werden. Ihr Kunde erwartet von Ihnen pünktliche Lieferung. Verlangen Sie von Ihrem Kunden daher auch, dass er die vereinbarten Zahlungsziele einhält.
  • Organisieren Sie Ihr Mahnwesen!
    Auch wenn aufgrund des 'Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen' keine Mahnungen mehr notwendig sind, sollten Sie dennoch nicht gleich 'mit der Tür ins Haus fallen'. Freundliche und persönlich formulierte Zahlungserinnerungen und Mahnungen helfen manch einem Kunden doch noch auf die Sprünge. Bevor Sie Ihren Kunden die erste Mahnung schicken, sollten Sie intern prüfen, ob Sie Ihre Leistung wie vereinbart erbracht haben: Ist die Lieferung vollständig erfolgt? Liegen berechtigte Reklamationen vor? Wann ist die korrekte Rechnung an den Kunden versandt worden? Liegen Buchungsfehler vor? Welches Zahlungsziel wurde eingeräumt? Eine Formvorschrift für Mahnungen ist nicht zu beachten.

b) Einzug fälliger Forderungen durch Dritte - Forderungsmanagement durch Inkasso

Als sogenanntes 'Inkasso' wird der Einzug fremder - bzw. zum Zwecke des Einzugs abgetretener - Forderungen verstanden. Die überwiegende Mehrzahl ordentlicher Inkassoverfahren wird in Kombination mit dem Mahnwesen von Factoring-Unternehmen betrieben. Im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung spielt insbesondere das Dokumenteninkasso eine besondere Rolle. Sofern Forderungen durch einen Wechsel verbrieft sind, folgt ebenfalls nach durchgeführtem Wechselprotest und evtl. erfolglosem Wechselprozess das Inkasso der Forderungen von den übrigen Wechselbeteiligten. Sofern eine Forderung nicht abgetreten bzw. verkauft wurde, und so von einem neuen Eigentümer eingezogen wird, handelt es sich bei einem Inkasso für fremde Rechnung um einen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB.

c) Forderungsmanagement durch Absicherung des Ausfallrisikos

Durch folgende zwei Verfahren kann das Ausfallrisiko abgesichert werden. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass für die Leistung natürlich auch Kosten anfallen. Bevor man also einen externen Dienstleister engagiert, sollte eine qualifizierte Kosten-Nutzen-Bewertung erfolgen.

  • Factoring
    Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor deren Fälligkeit an eine Factoring-Bank (Factor). Diese übernimmt je nach Vertrag unterschiedliche Funktionen für das Unternehmen (Klient): Der Factor sichert die Liquidität des Klienten, indem er ihm die offenen Forderungen sofort nach Rechnungsstellung gutschreibt. Dieser Service ist nicht kostenlos: Zusätzlich zu den banküblichen Zinsen fallen Gebühren an, die von Anbieter zu Anbieter variieren.
    Das Factoring hat also eine Doppelfunktion: Zum einen entfällt das Risiko des Forderungsausfalls und zum anderen wird Liquidität dem Unternehmen erhalten.
  • Kreditversicherung
    Unternehmen können sich gegen ausbleibende Zahlungen versichern. Die Versicherung zahlt dann, wenn Außenstände offen bleiben, weil der Kunde zahlungsunfähig ist. Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn

    - das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung vor Gericht abgelehnt worden ist.
    - mit sämtlichen Gläubigern ein außergerichtlicher Liquidationsvergleich zustande gekommen ist.
    - eine vom Versicherungsnehmer vorgenommene Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich war.

    Eine Form der Kreditversicherung ist der sogenannte Avalkredit. Bei diesem bürgt ein Institut (z. B. Bank) für seinen Kunden, dass dieser die eingegangenen Verpflichtungen aus einem vertraglichen Geschäft einhalten kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann der Bürge verpflichtet werden, die Leistung zu erbringen.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 19298

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04131 742-125
  • Fax: 04131 742-225

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr

Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr

Heidekreis (früher Soltau-Fallingbostel)

Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr

Landkreis Uelzen

Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr

Landkreis Celle

Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr

Landkreis Gifhorn

Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr

Stadt Wolfsburg

Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr

  • VERANSTALTUNGSHINWEISE ZUM THEMA