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BETRIEBLICH UNTERSTÜTZTE KINDERBETREUUNG

Förderprogramm für Kinderbetreuung

 Symbolbild Familie © shutterstock.com Zoom


Die Frist zur Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm 'Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung' ist Ende 2011 abgelaufen. Noch eingehende Förderanträge werden nicht mehr berücksichtigt. Bewilligt Projekte werden bis zum Ende des Programms am 31. Dezember gefördert

Das 2008 gestartete Förderprogramm 'Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung' fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union bundesweit die Einrichtung neuer, betrieblich unterstützter Kinderbetreuungsplätze. Es richtet sich an Unternehmen, die in Kindertageseinrichtungen neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen. Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro für jeden neuen Platz im Jahr. Der Zuschuss wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt. Genaueres zum Programm finden Sie im Info-Flyer und der Förder-Fibel .

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