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TÜCKISCHE TECHNIK

Produktfehler mit ruinösen Folgen

Der Unterschied könnte dramatischer nicht sein: Reichte einst der Taschenrechner, um die voraussichtlichen Erträge einer Lebensversicherung in 25 oder 30 Jahren zu schätzen, sind heute knapp 2.500 Rechenschritte nötig, um die zu erwartende Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge zu ermitteln. Ist aber - dem Laptop sei Dank - nicht weiter schlimm, sollte man meinen. Doch das ist ein Irrtum, der den Vermittler einer Altersvorsorge in den Ruin treiben kann. Fehlt nämlich in der Software ein wichtiger Rechenschritt, zum Beispiel nur die Ermittlung späterer Krankenkassenbeiträge, ist das Rechenergebnis der späteren Nettorente falsch. Der Vermittler haftet und muss in diesem Fall womöglich die 'vergessenen' rund 15 Prozent der Betriebsrente an die fehlerhaft beratenen Unternehmensmitarbeiter zahlen. Für die Agentur oder die Bank können beträchtliche finanzielle Konsequenzen entstehen, die sich unter Umständen noch dadurch abwenden lassen, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Softwarefehler dem Hersteller oder auch der Versicherungsgesellschaft angelastet werden kann.

Erste Konsequenz: Jede von einem Versicherer zur Verfügung gestellte Software-Version zur betrieblichen Altersvorsorge speichern und für alle Zukunft sicher aufbewahren! Denn in vielen der 160 deutschen Versicherungsunternehmen und in den meisten Banken versteht man heute noch die Software zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) völlig falsch, nämlich als Verkaufsförderungsinstrument wie zu Zeiten der Hochglanzprospekte: oberflächlich und 'der Vertreter wird es schon richten'. Diese Taktik funktioniert nicht mehr, seit das europaweit harmonisierte Recht der Versicherungsvermittlung die Verantwortlichkeit des Vertreters - auch der beratenden Bank! - und des Maklers für das Beratungsergebnis festschreibt, und zwar samt Dokumentationspflicht und folgerichtig der Schadenersatzpflicht.

Bestürzend, alarmierend, brandgefährlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Jury des 'Awards Versicherungssoftware' (Ausrichter: Versicherungsmagazin und Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) 2005 unter 27 Softwareprogrammen zur betrieblichen Altersvorsorge 21 Prozent gravierende Mängel ankreiden musste. Geradezu furchterregend dabei, dass mehr als die Hälfte der Programme noch Fehler hatte, die bereits 'mit dem bloßen Auge' erkennbar waren. Freilich nur mit den Augen wirklicher Fachleute. Nur sechs Programme hatten nach vielen Testläufen bestanden und durften jeweils vier Stunden lang der Jury präsentieren. Drei davon erhielten schließlich jeweils eine Auszeichnung. Die Software der meisten Versicherungsunternehmen, Banken und Sparkassen hat demnach gefährliche Mängel oder ist noch nicht auf mögliche Falschberechnungen geprüft, die später zu finanziellen Lasten der Vermittler gehen.

Die zweite Konsequenz für jede Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge: Man verlangt nicht nur als Vermittler, sondern auch als Kunde (Betriebsinhaber/ Manager), dass ausschließlich geprüfte Software benutzt wird. Denn auch das Management muss sich sonst vor Gericht fragen lassen, ob das Unternehmen der Sorgfaltspflicht entsprochen hat oder wegen finanzieller Nachforderungen der Mitarbeiter in die Mithaftung geht.

Der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute (BVK) hat deshalb gemeinsam mit dem TÜV-Nord ein Zertifizierungssystem für Beratungssoftware entwickelt. Inzwischen ist das Test-Know-how komplett an den TÜV Nord transferiert worden und wird dort laufend aktualisiert. Es versetzt den neuen Dienstleister TÜV IT in die Lage, mit Testläufen die Güte und Brauchbarkeit von Programme zur Unterstützung von Anlageberatungen zu ermitteln. Nach den üblichen Gerichtsgepflogenheiten dürfte sehr bald das TÜV-Siegel (geprüftes Fachprogramm) langwierige und teure Gutachterstreitigkeiten erübrigen. Den Link zu TÜV IT finden Sie nebenstehend.

Die dritte Konsequenz: Wer sich nicht die Finger (und das eigene Geld) verbrennen will und nicht dazu in der Lage ist die Qualität der genutzten Software sicher zu beurteilen, sollte möglichst nur Software mit integriertem TÜV-Siegel nutzen – und zwar immer mit Jahrgangskennzeichnung. Denn im Jahrgang x kann noch nicht die Gesetzeslage des späteren Jahres y verarbeitet sein.

Die von der Europäischen Union durchgesetzten Qualitätsmaßstäbe und Haftungsmaßstäbe haben dem teilweise zu beobachtenden leichtfertigen Umgang mit Beratung in der Versicherungs- und Bankenwelt ein Ende gesetzt. Die Folgen sind dramatisch, denn es ist absehbar, dass bis zu 200.000 Auch-Versicherungsvermittler und bisher nicht gezählte Bankmitarbeiter möglicherweise mangels Qualifikation im Altersvorsorgemarkt abgehängt werden. Qualifikation gewinnt an Bedeutung. Der neue Mindeststandard muss für Selbständige und sollte für Angestellte das Niveau der neuen IHK-Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler sein.

Sicherlich werden künftig trotz öffentlicher Zulassung viele Vermittler freiwillig vom Thema betriebliche Altersvorsorge Abstand nehmen. Einigen ist vielleicht der Einarbeitungs-Aufwand zu groß, andere scheitern an der künftigen Pflicht zur Dokumentation der Beratung oder schon an der Erstellung und Aufbewahrung gerichtsfester Dokumente. Denn auch das Fragen nach den Bedürfnissen des Kunden und deren richtige Bewertung will beherrscht sein. Dazu ein simples Beispiel: Die Berechnung hat ergeben, dass die Arbeitnehmerin später durch die vorgeschlagene Anlage höhere Bezüge hat als sie jetzt netto erhält. Der Vertragsabschluss kommt also zu Stande. Nach etlichen Jahren merkt die Dame, dass sie nicht nur auf den Berater, sondern auch auf einen Effekt der jetzigen Hochbesteuerungsklasse V hereingefallen ist. Denn nach Splitting des Ruhestandseinkommens mit dem Ehegatten ergibt sich das umgekehrte Bild. Heute kann ein Berater noch mit dieser Manipulation durchkommen. Denn wer beweist die Absicht dahinter? In Zukunft liefert der Fehler eine Haftungsgrundlage.

Auch die finanzielle Haftung an sich wird für eine weitere kräftige Ausdünnung der bisherigen Verkäufer- und Beraterschar sorgen. Denn eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen die Folgen von Beratungsfehlern über eine Mio. Euro ist vorgeschrieben. Und diesen Vertrag - oder eine entsprechende Haftungsübernahmezusage des Versicherers - dürfte noch lange nicht jeder Vermittler bekommen. Besonders prekär ist diese Situation in den Bank- und Sparkassenfilialen. Denn ein einziger Vertrag der Bank (als Vermittler) dürfte sehr unzureichend werden und das Vermögen der Bank gefährden, sobald vermeintlich kleine Flüchtigkeitsfehler aus der Beratung dem Bankvorstand die -Zig-Millionen-Forderungen auf den Schreibtisch schaufeln.

Den Kunden, die die Chancen der betrieblichen Altersvorsorge nutzen, nämlich den Mitarbeitern und dem Unternehmensmanagement der Betriebe, dürfte diese Entwicklung nur recht sein. Sehr gefährlich ist allerdings derzeit noch das Vertrauen darauf - der Staat und die Computersoftware werden es schon richten -, bis sich nämlich der Beratungsstandard bei Menschen und Maschinen gefestigt hat - samt prompter Anpassung bei jeder kleinen Gesetzesänderung, die bekanntlich immer große und zunächst unerkannte Komplikationen beschert.

(Der Artikel basiert auf einem im Mai 2006 in der IHK Lüneburg gehaltenen Fachvortrag von Ulrich Brock, ehemals Vorsitzender von KuBI e.V., mittlerweile leider verstorben.)

Ruinöse Fehler heutiger Beratungssoftware zur finanziellen Altersvorsorge

mit möglichen finanziellen Haftungsfolgen für den Vermittler

  1. Nur die Bruttorente wird berechnet und daher der richtige Weg zur Nettorente nicht ermittelt. Wenn der Mitbürger später statt der erwarteten 900 Euro monatlich nur 500 hat,
    ersteres aber ohne Beitragsmehraufwand möglich gewesen wäre, kommt die Schadenersatzforderung.
  2. Die Sozialrente wird nicht nach Kohorten unterschiedlich ( = Rentenbeginnjahrgängen) und entsprechender Festschreibung des Steuerfreibetrages berechnet.
  3. Zur Riestervorsorge wird nur mit einer Kinderzahl gerechnet, nicht mit deren Geburtsdatum ( und Dauer der Kindergeldzahlung). Folge: Die staatlichen Förderbeträge fehlen später bzw. werden vom Berater gefordert.
  4. Zur Rürup-Vorsorge fehlt die steuerliche Günstigerprüfung.
  5. Bei Berechnung der Betriebsrente fehlt die Fall-Unterscheidung 'mit und ohne Tarifbindung' und/oder der Betriebsvereinbarung. Bei hundert Arbeitnehmern und 25-jähriger Laufzeit summiert sich der Beratungsschaden auf eine knappe Million Euro. Entweder als Forderung vom Arbeitgeber oder als Forderung der Arbeitnehmer.
  6. Plumpe Addition der Renten ohne Berechnung der Freibeträge und sehr unterschiedlichen Steuersätze.
  7. So genannte Verbeitragung der Betriebsrente zur Krankenkasse - und zwar mit vollem Satz - wird 'vergessen'.

Quelle: Konzeptions- und Beratungs-/ Innovationswerkstatt e.V. (KuBIi), Recklinghausen

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