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STRASSENNUTZUNGSGEBÜHR

LKW-Maut

Die LKW-Maut ist eine Gebühr für die Nutzung der Bundesautobahnen durch schwere LKW ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Die Höhe der vom Nutzer zu zahlenden Maut hängt von den tatsächlich gefahrenen Autobahnkilometern ('streckenbezogene' Gebühr), der Einstufung in eine der Schadstoffklassen und der Anzahl der Achsen ab. Die Maut wird für ein bestimmtes, mautpflichtiges Fahrzeug mit dem ihm zugeteilten Kennzeichen erhoben.

Die Rechtsgrundlage für die Mauterhebung bildet das Autobahnmautgesetz (ABMG), die Mauthöheverordnung (MautHV) und die LKW-Maut-Verordnung.

Ausnahmen von der Maut:

  • Fahrzeuge, die im öffentlichen Interesse oder für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden
  • u. a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Kranfahrzeuge, Kanalreinigungsfahrzeuge und Betonpumpen (nicht Betonmischer)
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Straßenunterhaltungs- oder Betriebsdienstes eingesetzt werden
  • Bestimmte Streckenabschnitte der A5 und A6 im deutsch-französisch-schweizerischen Grenzbereich
  • Ausdehnung der Mautpflicht aus Sicherheitsgründen auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen möglich

Höhe der Maut: Neue Mautgebührensätze seit dem 1. Januar 2009

Zum 1. Januar 2009 hat die Bundesregierung die Mautsätze deutlich erhöht. Durchschnittlich sind die Mautkosten pro Fahrzeug um 50 Prozent gestiegen, für manche sogar um bis zu 90 Prozent. Die aktuellen Mautsätze pro Kilometer ergeben sich aus der Mauthöhenverordnung und sind folgende:

Kategoriebis zu 3 Achsen4 Achsen und mehr
A0,141 Euro0,155 Euro
B0,169 Euro0,183 Euro
C0,190 Euro0,204 Euro
D0,274 Euro0,288 Euro

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Die Höhe der zu zahlenden Maut für einen konkreten Fall errechnet sich zudem anhand der zurückgelegten Wegstrecke. Mautpflichtige Bundesautobahnen und Bundesstraßen sind mit den jeweiligen Tariflängen in der Mauttabelle aufgelistet.

Das Mautsystem: Automatisch oder manuell möglich

Es wird ein duales System eingeführt:


Automatisches System
durch Einbau eines Gerätes im Fahrzeug
(OBU- On-Board-Unit )


Manuelles System
durch Einzelstreckenbuchung
an Tankstellen / Autohöfen bzw. via Internet / Callcenter

  • Registrierung erforderlich (Bonitätsprüfung!!)
  • Bei unzureichender Bonität Registrierung nur bei Mautvorauszahlung
  • Einbau des Fahrzeuggeräts On-Board-Unit (OBU) möglich
  • OBU wird durch Mautvorauszahlung bezahlt und mit den ersten Mautkilometern verrechnet
  • keine Bedienung während der Fahrt notwendig
  • Mit oder ohne Registrierung
  • Einbuchungsmöglichkeiten über:
    Internet/Callcenter, Zahlstellen analog zum heutigen AGES-Netz,
    Automaten an der Zahlstelle, Akzeptanz aller gängigen Tank- und Kreditkarten,
    Akzeptanz der Fahrzeugkarte, Barzahlung

Ein vollautomatisches Kontrollsystem unterstützt das BAG bei der Kontrolle.



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DOKUMENT-NR. 185061

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