. .
Illustration

SCHULUNGSPFLICHT

Ausbildung der Gefahrgutfahrer

Anerkennung der Schulungen und Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Ausstellen von ADR-Bescheinigungen

1. Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) regeln den Gefahrguttransport.

Unter anderem besteht bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.

Die Erst- und Fortbildungsschulung für Fahrzeugführer erfolgt im Rahmen einer von der IHK anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung. Den Schulungen wird der als Verwaltungsvorschrift erlassene Kursplan der IHK zugrunde gelegt.

Die Schulungen für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße werden von der IHK auf Antrag unter bestimmten personellen und sachlichen Voraussetzungen anerkannt.

Die Satzung, die die Schulung, die Prüfung und die Erteilung der ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße betrifft, kann bei der IHK angefordert werden.

Die IHK berät über die Anforderungen bei Beförderungen gefährlicher Güter nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften,
und informiert über die

  • Anerkennung zur Durchführung von Schulungen für Gefahrgutfahrer,

  • Anforderungen an Veranstalter der Schulungen und Fahrzeugführer,

  • Schulungssysteme / Termine

  • Durchführung der IHK-Prüfungen.

2. Schulungen der Gefahrgutfahrer

2.1 Schulungssystem

Die Erstschulung besteht aus folgenden Kursen und vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten (UE)

Basiskurs

mindestens 18 UE Theorie
mindestens 1 UE praktische Übungen

Aufbaukurs Tank

mindestens 12 UE Theorie
mindestens 1 UE praktische Übungen

Aufbaukurs Klasse 1

mindestens 8 UE

Aufbaukurs Klasse 7

mindestens 8 UE

Die Fortbildungsschulung besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer und umfasst mindestens 8 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 Unterrichtseinheiten praktische Übung.

2.2 Beförderung gefährlicher Güter in Tanks sowie Stück- und Schüttgutbeförderung

Seit 2007 unterliegen in der Regel alle Fahrer von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern einer Schulungspflicht. Sie müssen eine anerkannte Schulung und eine IHK-Prüfung nachweisen können. Von dieser Schulungspflicht ausgenommen sind nur noch Beförderungen gem. 1.1.3 ADR (sog. freigestellte Beförderungen) oder gem. 3.4 (limited quantities = begrenzte Mengen).

2.4 Beförderung von explosiven Stoffen

Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung von Klasse 1 - explosiven Stoffen. Die Fahrzeugführer müssen an einem Basiskurs und an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben.

2.5 Beförderung von radioaktiven Stoffen

Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung von Klasse 7 - radioaktive Stoffen. Die Fahrzeugführer müssen an einem Basiskurs und an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben.

Wenn die Gesamtzahl der Versandstücke mit radioaktiven Stoffen nicht größer ist als 10 und die Summe der Transportkennzahlen der im Fahrzeug beförderten Versandstücke 3 nicht übersteigt, ist eine Schulung durch den Arbeitgeber und ein Basiskurs nachzuweisen.

3. Fortbildung der Gefahrgutfahrer

Die Fortbildungsschulung besteht für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer aus einem Kurs und muss in Intervallen von fünf Jahren wiederholt werden. Die Fortbildungsschulung und Prüfung kann bereits innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen.

Die Fortbildungsschulung der Gefahrgutfahrer besteht aus mindestens 12 Unterrichtseinheiten (UE) - mindestens 8 UE Theorie, 4 UE Praxis. Es ist mindestens zwei Tage zu schulen mit abschließender Prüfung.



4. Prüfungen

4.1 Durchführung der Prüfungen

Die IHK setzt Zeit und Ort der Prüfung fest. Im Einverständnis mit der IHK kann die Prüfung auch direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen der Veranstalters erfolgen. Ein Beauftragter der IHK führt die Prüfung durch.

4.2 Zulassung zur Prüfung

Der Teilnehmer wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn er lückenlos an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen hat. Die Zulassung erhält erhält der Teilnehmer, wenn der Basiskurs bestanden ist.

4.3 Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr für die Lehrgangsabschlussprüfung beträgt 50 Euro.

4.4 Prüfungsdauer

Die Dauer der Prüfung beträgt im Rahmen der Erstschulung:

Basiskurs45 Minuten
Aufbaukurs Tank45 Minuten
Aufbaukurs Klasse 130 Minuten
Aufbaukurs Klasse 730 Minuten


im Rahmen der Fortbildungsschulung:

Fortbildung

30 Minuten


4.5 Wiederholungsprüfungen

Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu.



5. ADR-Bescheinigungen

5.1 Ausstellen der ADR-Bescheinigungen

Nach der Teilnahme an einer anerkannten Schulung und bestandener Prüfung erteilt oder erweitert die IHK die ADR-Bescheinigung über die Schulung der Führer von Kraftfahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 11953

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04131 742-146
  • Fax: 04131 742-218

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr

Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr

Heidekreis (früher Soltau-Fallingbostel)

Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr

Landkreis Uelzen

Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr

Landkreis Celle

Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr

Landkreis Gifhorn

Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr

Stadt Wolfsburg

Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr

  • VERANSTALTUNGSHINWEISE ZUM THEMA