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ADR 2011
(PDF, 3,287 KB) (Dokument-Nr.: 20656)
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Die Abkürzung ADR bezeichnet das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Seit 2007 müssen alle Fahrzeugführer, die kennzeichnungspflichtig gefährliche Güter auf der Straße transportieren und keine besonderen Freistellungen in Anspruch nehmen können, im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die Befreiung für Führer von Fahrzeugen im Stück- und Schüttguttransport mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse unter 3,5 Tonnen lief Ende 2006 aus.
Anfang 2011 traten weitere Änderungen in Kraft, zeitgleich mit den Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen (RID) und mit Binnenschiffen (ADN).
ADR-Bescheinigungen werden von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen und eine entsprechende IHK-Prüfung bestanden hat.
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