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LETZTE MÖGLICHKEIT?

Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen steht gewerblichen Unternehmen, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft sowie Angehörigen freier Berufe, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder eine förderungsfähige Maßnahme durchführen wollen, erforderlichenfalls mit Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Seite. Die Voraussetzungen, unter denen solche Gewährleistungen übernommen werden können, ergeben sich im wesentlichen aus der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes. Allgemein gilt, dass Bürgschaften vom Land nur dann übernommen werden, wenn die zu finanzierenden Maßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können ("Subsidiaritätsprinzip"). Vor der Beantragung ist also die mögliche Inanspruchnahme aller anderen Angebote (insbesondere NBB-Bürgschaften, s. o.) zu prüfen.

Daneben besteht zur Förderung von Auslandsbeteiligungen niedersächsischer Unternehmen ein Garantieprogramm für Kapitalbeteiligungen und Gesellschafterdarlehen (Richtlinie Garantien für das Auslandsgeschäft).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren IHK-Ansprechpartner, Herrn Sven Heitmann (siehe Kontaktdaten) oder direkt an den Mandatar des Landes Niedersachsen, die PwC Deutsche Revision AG (siehe "Externe Links").

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DOKUMENT-NR. 17622

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