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STUFENPLAN

E-Vergabe: Pflicht bei Ausschreibungen

Der von DIHK, BDI und ZDH mit dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums vereinbarte Stufenplan zur Einführung durchgängiger elektronischer Beschaffungen erreichte am 1. Januar 2010 seine letzte Stufe. Damit werden nur noch elektronische Verfahren zugelassen. Das Beschaffungsamt, das die Vergabeplattform des Bundes verwaltet, ist eine der größten Beschaffungsstellen für Einkäufe des Bundes. Die Plattform wird aber zunehmend auch von anderen Vergabestellen benutzt. Insofern ist sie auch für Unternehmen interessant, die nur lokal oder regional tätig sind.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatten mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 2007 eine Empfehlung für einen Stufenplan zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Angebotsabgabe erarbeitet. Konkret bedeutet dies, dass die Vergabestellen des Bundes seit dem 1. Januar 2010 Angebote in Papierform nicht mehr akzeptieren müssen. Die Neufassung der Verdingungsordnungen, die zum 1. November 2006 erfolgte, stellt hierfür den rechtlichen Rahmen dar. Seitdem haben die öffentlichen Auftraggeber die freie Wahl hinsichtlich der gewählten Kommunikationsmittel.

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