Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) hat die Broschüre Auftraggeber Bundeswehr herausgegeben, die Sie über die wesentlichen Aspekte des Beschaffungswesens informiert.
Technische Lieferbedingungen (TL)
TL dienen der wiederholten Beschaffung von Artikeln der Bundeswehr. Sie enthalten unter anderem technische und technisch-organisatorische Forderungen an das zu liefernde Wehrmaterial hinsichtlich seiner Leistungs- und Beschaffungsmerkmale, der Qualitätssicherung, der Verpackung sowie bestehender Nutzungsrechte und Herstellerbindungen (Beschaffungshinweise),
Öffentliche TL sind auf der Homepage des BWB (siehe externe links) einzusehen. Über eine Suchfunktion können sie als pdf-Dateien aufgerufen und kostenfrei heruntergeladen werden. Sogenannte "nicht öffentliche" TL sind im Internet nicht abrufbar, sondern können über ein integriertes E-Mail-Formular beim BWB angefordert werden. Hierbei ist das berechtigte Interesse an der jeweiligen TL (z.B. vorliegender Auftrag) nachzuweisen. Bei Ausschreibungen oder Angebotsaufforderungen werden in der Regel keine TL mehr versandt, sondern es wird auf die Homepage verwiesen. Ein öffentliches Verzeichnis der TL der Bundesverwaltungen, das jährlich erscheint, kann dort auch eingesehen werden.
Technische Kurzbeschreibungen (TK)
TK werden vom BWB zur Beschreibung von Artikeln verwandt, die im Regelfall nur einmalig beschafft werden oder häufigen Änderungen unterliegen. Sie können beim BWB, KG III 5, Postfach 7360, 65057 Koblenz, bezogen werden.
Verteidigungsgeräte-Normen (VG-Normen)
Die VG-Normen haben den gleichen Status wie DIN-Normen und enthalten technische und technisch-wirtschaftliche Forderungen an Artikel und Verfahren des Verteidigungsbereichs. Sie können beim Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, oder über deren Homepage (siehe externe links) bezogen werden. Für VG-Normen gilt die Preisliste des Beuth-Verlages. VG-Normen wie auch DIN- und andere Normen werden den Ausschreibungsunterlagen nicht beigelegt.
Güteprüfung
Die Bundeswehr hat eigene Güteprüfstellen, deren Mitarbeiter die vorschriftsmäßige Herstellung der Artikel in den Betrieben überprüfen. Zum Teil sind diese Stellen direkt in größeren Unternehmen ansässig und betreuen von hier aus auch andere Betriebe in der Umgebung. Die Güteprüfung richtet sich nach den NATO-Forderungen für die Durchführung der Güteprüfung (AQAP), die beim Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, oder über deren Homepage (siehe externe links) zu bestellen sind. Bestimmungen hierzu sind auch enthalten in den Allgemeinen Bedingungen für Beschaffungsverträge des Bundesministeriums der Verteidigung (ABBV), die auf der Internetseite des BWB (siehe externe links) einsehbar sind.
Materialkatalogisierung
Beim Materialamt der Bundeswehr in 53757 St. Augustin können Firmen ihre Artikel katalogisieren lassen. Seine Aufgaben gliedern sich in drei Bereiche:
| - | Materialamt der Bundeswehr: Bearbeitung von Grundlagen und Verfahren der Materialwirtschaft der Bundeswehr und Durchführung der Materialkatalogisierung. |
| - | Bundes-Materialkatalogisierungszentrale: Übernahme von Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben für die "Einheitliche Materialkatalogisierung" in der Bundesverwaltung. |
| - | Nationale Katalogisierungsbehörde: Vertretung der Bundesrepublik gegenüber den NATO-Partnern und anderen Staaten in allen Fragen der Materialkatalogisierung. |
Über die Aufgaben des Materialamtes der Bundeswehr ist eine Broschüre erschienen, die in St. Augustin bezogen werden kann. Außerdem hat das BWB, AT, einen "Leitfaden für die Nutzung von Daten der Materialkatalogisierung zur technischen Artikelbeschreibung bei der Beschaffung von Versorgungsartikeln" herausgegeben.
Empfehlungen der IHK bei Bundeswehrbeschaffungen
Auf den nebenstehenden Internetseiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) und von "Bund.de" finden Sie nicht nur öffentliche Ausschreibungen der Bundeswehr, sondern mittlerweile auch zahlreiche Bekanntmachungen zu nicht offenen Vergabeverfahren. Es ist sinnvoll, sich hier regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren. Darüber hinaus sollten Sie sich insbesondere als spezialisierter Hersteller oder Lieferant beim Bundesamt bekannt machen und sich in entsprechende Anbieterlisten aufnehmen lassen.