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DEN RICHTIGEN RAHMEN SCHAFFEN

Beratung und Beratervertrag

Die Auftragserteilung sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Für Beratungsaufträge existiert z. B. ein Mustervertrag des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU). Der BDU hat übrigens auchBerufsgrundsätze für Unternehmensberater formuliert, die eine gewisse Orientierung bieten. Darüber hinaus können Sie sich auch einen Muster- Beratungsvertrag der hessischen Industrie- und Handelskammern als PDF-Dokument herunterladen. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung eines Vertrages ggf. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beraters vorlegen. Der Vertrag sollte mindestens die folgenden Punkte beinhalten:

  • Anschriften der Vertragsparteien
  • Vertragsgegenstand
  • Ziel- und Aufgabenbeschreibung
  • Vorgehensweise
  • Leistungen des Auftragnehmers
  • Termine
  • Vergütung
  • Honorar
  • Nebenkosten
  • Zahlungsweise/Zahlungsbedingungen
  • Haftung
  • Besondere Vereinbarungen (z.B. Regeln bei Leistungsänderungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten darüber hinaus häufig Angaben zu:

  • Leistungsänderungen
  • Schweigepflicht/Datenschutz
  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  • Mängelbeseitigung
  • Schutz des geistigen Eigentums
  • Treuepflicht
  • Höhere Gewalt
  • Vertragskündigung
  • Aufbewahrung von Unterlagen

Änderungen der vertraglichen Regelungen, insbesondere der Aufgabenstellung, die sich während des Projektablaufs ergeben, sollten unbedingt durch Besprechungsprotokolle dokumentiert und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.

Die Durchführung der Beratung

Im Verlauf des Beratungsprojektes sollten regelmäßige Gespräche über den Beratungsstand erfolgen und die Projektfortschritte dargestellt, möglichst sogar dokumentiert werden. Dabei ist es sinnvoll, die betroffenen Führungskräfte und Mitarbeiter sowie ggf. den Betriebsrat einzubeziehen, um für die Umsetzungsphase eine möglichst hohe Akzeptanz zu erreichen. Am Ende der Beratung steht ein schriftlicher Beratungsbericht, der die Bestandsaufnahme, die Diagnose und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen fixiert.

Teilweise gibt es Beratungskonzepte, die bausteinartig aufgebaut sind. Sie haben dann nach jeder Beratungsphase die Möglichkeit, das Projekt zu beenden. Solche Konzepte sind insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie sich über den potenziellen Beratungserfolg nicht sicher sind. Generell gilt, dass Sie bei der Vertragsgestaltung darauf achten sollten, dass der Kostenrahmen durch eine Festschreibung der zu erwartenden Beraterstunden oder durch ein Festhonorar einigermaßen fixiert ist. Bei der ausschließlichen Vereinbarung von Stunden- oder Tagessätzen ohne Regelung des zeitlichen Beratungsumfangs können die Kosten schnell aus dem Ruder laufen.

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DOKUMENT-NR. 5673

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